Konzernchef Arvind Krishna will kein sogenanntes „Rentenrisiko“
Das Betriebsergebnis der IBM sank um ein Prozent auf 1,7 Mrd. Dollar, übertraf aber die Prognosen. Unter dem Strich blieb aber ein massiver Verlust von 3,2 Mrd. Dollar – und zwar durch eine Sonderbelastung in Höhe von 5,9 Mrd. Dollar vor Steuern wegen der Übertragung von Pensionsverpflichtungen in den USA an die beiden Lebensversicherungen Prudential Financial und Met Life.
Der Geschäftsbereich „Infrastruktur“ (Infrastructure Support, Mainframes, Distributed Infrastructure) erwirtschaftete einen Umsatz von 3,4 Mrd. Dollar (+14,8 Prozent, bei konstanten Wechselkursen +23 Prozent). Der Bereich Distributed Infrastructure, zu dem die Power- und Storage-Systeme gerechnet werden, legte beim Umsatz um 21 Prozent zu – vor allem wegen der im Juli lancierten Scale-Out- und Midrange-Systeme auf Power10-Basis und diversen Produktverbesserungen beim Flash-Speicher im Verlaufe des Jahres.
Dies ist ein Artikel aus unserer Print-Ausgabe 11-12/2022. Bestellen Sie ein kostenfreies Probe-Abo.
Für das gesamte Geschäftsjahr rechnet Konzernchef Arvind Krishna nun mit einem währungsbereinigten Umsatzwachstum, „das über unserem Modell im mittleren einstelligen Bereich liegt“ (Vorjahr: plus 3,9 Prozent). Im Juli hatte er den Umsatz noch „am oberen Ende“ der Prognose-Spanne gesehen.
Was nun in Amerika erfolgt, ist in Deutschland längt gelebte Praxis. Hierzulande übernahm die Betreuung der betrieblichen Altersversorgung der IBM-Belegschaft bereits 2019 die weltweit tätige Beratungs- und Maklergesellschaft Willis Towers Watson; seit Mitte der 2000er Jahre galt hier für neue Mitarbeiter aber schon ein sogenannter „Zukunftsvorsorgeplan“, der für die Belegschaft weniger attraktiv ist als die früheren „Pensionspläne“.
Die 2009 angekündigte Schließung der betrieblichen Altersversorgung von IBM in Deutschland kritisierte die Gewerkschaft Verdi seinerzeit als „Flucht vor gesellschaftlicher Verantwortung“. Seit Anfang 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten ist, gab es mehrere vergebliche Versuche, eine neue betriebliche Altersversorgung (bAV) zu realisieren. Die als Ergänzung zum Gehaltsabkommen 2009 abgeschlossene Rahmenvereinbarung über einen Zuschuss zur privaten Alters- und Hinterbliebenenvorsorge gilt jedoch weiterhin.
Bildquelle: IBM