Dreierlei hat die EU-Kommission heute publiziert. Entsprechend den Politischen Leitlinien von Kommissionspräsident Juncker hat die Kommission i) die Reform des EU-Datenschutzrechts zum Abschluss gebracht (das für alle Unternehmen gilt, die Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt anbieten), ii) das EU-US-Rahmenabkommen ausgehandelt, das Datenschutzstandards für der Strafverfolgung dienende Datenübermittlungen über den Atlantik gewährleistet, und iii) den Anfang Februar vorgestellten neuen Rahmen für den Austausch kommerzieller Daten geschaffen: den EU-US-Datenschutzschild. Dabei handelt es sich aber nur um viele vage Versprechungen und Konjunktive – reale und belastbare Verbote und entsprechende Sanktionen fehlen.
Angenommen hat die Kommission zudem den Entwurf eines sogenannten Angemessenheitsbeschlusses und eine Reihe von Texten zum EU-US-Datenschutzschild. Dabei handelt es sich unter anderem um die von den Unternehmen einzuhaltenden Datenschutzgrundsätze sowie um schriftliche (im US-Bundesregister zu veröffentlichende) Zusicherungen der US-Regierung, die der Durchsetzung der Vereinbarung dienen, darunter Garantien und Beschränkungen für den Datenzugriff durch Behörden.
Das Fazit: Im Prinzip ändert sich nichts. Daher scheint der erneute Einspruch vor dem EuGH bereits vorprogrammiert.
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