Andrea Voßhoff ist Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Am 25. Mai wurde die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzuwendendes Recht. Das ist ein Meilenstein für das Menschenrecht auf den Schutz persönlicher Daten. Die DSGVO ist eine entschlossene Antwort auf die datenschutzrechtlichen Fragen des 21. Jahrhunderts. Sie stärkt die Rechte der Bürger und gibt ihnen die Möglichkeit, die Kontrolle über ihre Daten wiederzuerlangen. Nur so kann auch in der digitalen Welt ein effektiver Grundrechtsschutz gewährleistet werden.
Als EU-Gesetz ersetzt die DSGVO die nationalen Datenschutzgesetze. Sie schafft damit für über 500 Millionen Menschen in der EU einen einheitlich hohen Datenschutzstandard. Darüber hinaus entfaltet sie auch eine globale Strahlkraft, da sie nicht nur für Unternehmen und Behörden innerhalb der EU gilt. In ihren Anwendungsbereich fallen auch solche mit Sitz außerhalb der Union, die gezielt den europäischen Markt adressieren.
Konkret stärkt das neue Datenschutzrecht u.a. die Betroffenenrechte, etwa durch erhöhte Anforderungen an die Transparenz und umfangreichere Informations- und Benachrichtigungspflichten der Unternehmen und Behörden. Den Bürgern können so leichter Konsequenzen und Reichweite der Datenverarbeitung absehen und ihre Rechte besser in Anspruch nehmen. Weitere neue Rechte wie der Anspruch auf Datenportabilität oder das „Recht auf Vergessenwerden“ erhöhen den Einfluss des Einzelnen auf die Verarbeitung seiner Daten.
Auch wenn das neue Recht vielfach mit Sorgen und Verunsicherung verbunden ist, sollte man es als Chance zu betrachten: Datenschutz schafft Vertrauen. Das Interesse an datenschutzfreundlichen Produkten und Dienstleistungen nimmt zu. Wer Datenschutz als Qualitätsmerkmal einsetzt, kann aus dem „Mehraufwand“ schnell echten „Mehrwert“ generieren.
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