Joe Biden und Ursula von der Leyen am 25. März 2022 bei ihrer Pressekonferenz in Brüssel.
Mit der Exekutivanordnung über die Verbesserung der Schutzmaßnahmen für die Aktivitäten der US-Geheimdienste (Executive Order on Enhancing Safeguards for United States Signals Intelligence Activities) legt US-Präsident Biden alle Schritte fest, die die Vereinigten Staaten unternehmen wollen, um die von ihm mit der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, im März 2022 angekündigten Verpflichtungen der USA im Rahmen des Datenschutzrahmens zwischen der Europäischen Union und den USA (EU-U.S. Data Privacy Framework) auch wirklich in die Praxis umzusetzen. Diese Verhandlungen waren notwendig geworden, weil der EU-Gerichtshof im Juli 2020 mit dem Grundsatzurteil Schrems II zum zweiten Mal den Rechtsrahmen für die Übermittlung personenbezogener Daten über den Atlantik außer Kraft gesetzt hatte.
Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, sieht in der dieser „Executive Order“ von Biden einen „klaren Fortschritt für die Absicherung internationaler Datentransfers“, denn es werde „dringend ein Nachfolgeabkommen zum Privacy Shield gebraucht“. Die derzeit notwendigen Einzelfallprüfungen seien für die Wirtschaft nach wie vor eine große Belastung, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Nach der Unterzeichnung der Executive Order gelte es nun, „den politischen Willen für eine Lösung rasch in eine belastbare rechtliche Regelung zu überführen, die auch einer künftigen gerichtlichen Überprüfung standhält. Die Unternehmen brauchen Rechtssicherheit, damit die bestehende Datenblockade endlich aufgelöst werden kann“.
Datentransfers sind essenzieller Bestandteil der gesamten Wirtschaft und auch der Wissenschaft. „Die Be- oder sogar Verhinderung von Datentransfers ist für deutsche und europäische Unternehmen mindestens ebenso gravierend wie die Unterbrechung von Lieferketten“, sagt Dehmel, denn nach einer aktuellen Bitkom-Studie transferieren 6 von 10 Unternehmen in Deutschland (60 Prozent) personenbezogene Daten in Länder außerhalb der EU. Gerade kleinere Unternehmen profitieren von der einfachen Nutzung der Cloud-Speicher und Software US-amerikanischer Anbieter, der Kommunikation in sozialen Netzwerken und der Nutzung von Videokonferenzsystemen internationaler Anbieter.
Das erste Abkommen („Safe Harbor“) wurde 2015 vom Europäischen Gerichtshof gekippt, das zweite namens „Privacy Shield“ 2020 – jeweils aufgrund einer Klage des österreichischen Datenschützers Max Schrems, weil die Daten der Europäer nicht ausreichend geschützt seien, zum Beispiel vor dem Zugriff der US-Geheimdienste. Seither wird ein für beide Seiten praktikabler Kompromiss gesucht.
Zwei Jahre hatte es gedauert, bis sich EU und USA im März auf Rahmenbedingungen für ein Privacy Shield 2.0 politisch geeinigt hatten. Weil bisher kaum Details bekannt waren, wurde bezweifelt, dass ein Abkommen auf dieser Basis gerichtsfest sein könnte. Jetzt sind die von der US-Seite vorgeschlagenen Zugeständnisse bekannt, denn das neue Dekret sieht entsprechende Beschwerdestellen vor, aber die große Frage ist, ob sie viel unabhängiger entscheiden können als die seinerzeit für unzureichend erklärte Ombudsstelle.
Auch wenn den US-Geheimdiensten engere Grenzen gesetzt werden sollen, wie es der EuGH gefordert hatte, ist das nach der Auffassung von Schrems nicht ausreichend. Er schreibt in einer Mitteilung des Europäischen Zentrums für digitale Rechte (eigene Schreibweise Noyb; von englisch none of your business – ‚geht dich nichts an'), dessen Vorstandsvorsitzender er ist: „Der EuGH verlangte, dass (1) die Überwachung durch die USA im Sinne von Artikel 52 der Charta der Grundrechte (GRC) verhältnismäßig ist und (2) dass gemäß Artikel 47 GRC ein gerichtlicher Rechtsbehelf eingelegt werden kann. Bidens neue Durchführungsverordnung scheint an beiden Anforderungen zu scheitern. Es gibt weiterhin US-Massenüberwachung und ein ‚Gericht‘, das kein Gericht ist.“ Auf den ersten Blick versuche man ein drittes Abkommen ohne rechtliche Basis zu vereinbaren.
Jetzt ist die EU-Kommission am Zug. Sie muss zu dem Vorschlag aus Washington einen möglichst „gerichtsfesten“ eigenen Rechtsrahmen zu erarbeiten. Den Optimismus in Washington und Brüssel kontert Schrems kühl mit den Worten: „Wir prüfen das nun genauer, aber auf den ersten Blick versucht man hier ein drittes Abkommen ohne rechtliche Basis. Ich gehe davon aus, dass auch ein neues Abkommen bald vom EuGH kassiert wird.“
Bildquelle: Xavier Lejeune/EU-Kommission