Bitkom-Präsident Achim Berg: „Jetzt fehlt nur noch, dass man die Verträge mit der Postkutsche zum Adressaten transportieren muss!“
Gunnar Roloff, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Ecovis in Rostock
Bei Arbeitgeberverbänden und Bitkom (siehe weiter unten) regt sich Unmut wegen des verschärften NachwG: Sie befürchten, dass auf Unternehmen viel Verwaltungsaufwand und hohe Kosten zukommen. Denn damit müssen alle Arbeitgeber ihre Arbeitsverträge anpassen.
Die Neufassung des Nachweisgesetzes war notwendig, weil Deutschland die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie umsetzen musste. Der Gesetzgeber will mit dem Gesetz transparente, besser vorhersehbare Beschäftigung und damit bessere -Arbeitsbedingungen schaffen.
Dies ist ein Artikel aus unserer Print-Ausgabe 7-8/2022. Bestellen Sie ein kostenfreies Probe-Abo.
Im Raum stand, dass künftig alle Arbeitsverträge schriftlich zu fassen sind. „Streng genommen ist der Abschluss von Arbeitsverträgen nach wie vor formfrei möglich“, erläutert jedoch Gunnar Roloff, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Ecovis in Rostock. „Eine Schriftformerfordernis existiert nach wie vor nicht. Allerdings sind nach dem Gesetz diverse Regelungen, die das Arbeitsverhältnis betreffen, niederzuschreiben und den Vertragspartnern auszuhändigen. Deshalb raten wir Arbeitgebern, dass sie die ohnehin niederzuschreibenden Bedingungen in einem Arbeitsvertrag festhalten.“
„Trotz heftiger Kritik schreibt das Gesetz die Schriftform vor. Demnach sind Original-Unterschriften erforderlich“, sagt Roloff, „ein Austausch per E-Mail oder SMS genügt diesem Formerfordernis nicht.“Mit der Gesetzesänderung wird also der Umfang der zu dokumentierenden Arbeitsbedingungen deutlich erhöht. So bedarf es künftig zwingend der Fixierung der
Die Arbeitgeber sollten also prüfen, ob die bislang verwendeten Verträge die vom Gesetz geforderten Regelungen enthalten. Ab sofort sollten sie nur noch Verträge abschließen, die den neuen Anforderungen entsprechen. Übergangsfristen gibt es nicht; für Neuverträge gelten die neuen Vorgaben seit Anfang August 2022.
Doch wie können Arbeitgeber mit den vielen Altverträgen umgehen? Die gute Nachricht: Laut Gesetz müssen Arbeitgeber hier zunächst gar nichts veranlassen. Allerdings haben Arbeitnehmer, die vor August 2022 eingestellt wurden, das Recht, vom Arbeitgeber eine Niederschrift der neuen Pflichtangaben zu verlangen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer innerhalb von sieben Tagen eine Niederschrift mit den wichtigsten Angaben und innerhalb eines Monats eine Niederschrift mit den übrigen Angaben aushändigen.
Das heißt letztlich: Arbeitgeber müssen in Zukunft mehr Informationen in Arbeitsverträgen festhalten. Außerdem gibt es verkürzte Fristen für diese Nachweise und Verstöße gegen die Verordnungen gelten nun als Ordnungswidrigkeit.
All das stößt beim Digitalverband Bitkom auf völliges Unverständnis. Dessen Präsident Achim Berg lässt sich mit seiner harschen Kritik in einer Pressemitteilung so zitieren: „Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Digitalisierungshürden wie Schriftformerfordernisse abzubauen. Allerdings: Die geplanten Regeln für Arbeitsverträge sind kein Schritt vorwärts, sondern zurück. Jetzt fehlt nur noch, dass man die Verträge mit der Postkutsche zum Adressaten transportieren muss.
Künftig können Arbeitgeber mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden, wenn sie Arbeitsverträge nur digital und nicht auf Papier ausfertigen. Der Gesetzgeber zwingt Unternehmen und private Arbeitgeber also, Arbeitsverträge in jedem Einzelfall auszudrucken. Dies widerspricht den Anforderungen einer modernen und auf Ressourcenschonung bedachten Arbeitswelt. Ab August droht für jeden Arbeitsvertrag, der nur digital vorliegt, ein Bußgeld von 2.000 Euro. Da darf sich niemand wundern, wenn Deutschland als digital rückständig belächelt wird. Anstatt die Behörden endlich aus dem Fax-Zeitalter zur reißen, werden nun die Unternehmen gezwungen, das Rad zurückzudrehen und wieder mit Papier zu arbeiten.
Das ist nicht nur überflüssig, es macht unnötig Arbeit, hilft den Beschäftigten nicht und verbraucht wertvolle Ressourcen. Jedes Jahr werden Millionen Seiten Papier für Arbeitsverträge sinnlos bedruckt. Digital geht das sehr viel einfacher, günstiger und klimafreundlicher. Die EU-Richtlinie zu den Arbeitsbedingungen, die den Neuregelungen zu Grunde liegt, sieht ausdrücklich auch Arbeitsverträge in elektronischer Form vor. Bei der Umsetzung der Richtlinie verspielt der deutsche Gesetzgeber die Chance, die Nachweispflicht von Arbeitsverträgen zeitgemäß digital zu gestalten. Stattdessen frönt die deutsche Politik dem Papierfetisch.“
Das neue Gesetzt verwundert um so mehr, als die EU-Richtlinie es ausdrücklich zulässt, dass Arbeitgeber die wesentlichen Arbeitsbedingungen in elektronischer Form abfassen und dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen können. Im neuen Gesetz der Bundesregierung sieht man davon jedoch absolut nichts, obwohl die Ampelkoalition ja Digitalisierungshürden abbauen will.
Bildquelle: Gettyimages/iStock, Bitkom, Ecovis