Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Internetwirtschaft eco
Grundsätzlich adressiert die Bundesregierung einige wichtige Kritikpunkte, wie zum Beispiel die notwendige Klarstellung des Zusammenspiels von DSGVO und Data Act. Hier braucht es dringend Klärung, um Rechtsunsicherheiten für die betroffenen Unternehmen zu vermeiden.
Dies ist ein Artikel aus unserer Print-Ausgabe 1-2/2023. Bestellen Sie ein kostenfreies Probe-Abo.
Gleichzeitig wirft insbesondere das neue Kapitel „Va“ zusätzliche Fragen auf. Dieses Kapitel definiert sehr weitreichende Zugriffsmöglichkeiten für Forschungseinrichtungen, wenn die Forschung im öffentlichen Interesse ist – und konterkariert damit die Einschränkungen, die im Bereich der öffentlichen Stellen vorgenommen worden sind. Hier gilt es sicherzustellen, dass der Aufwand für Unternehmen in einem vertretbaren Rahmen bleibt.
Einige wesentliche Kritikpunkte und Fragezeichen bleiben leider auch trotz der Stellungnahme der Bundesregierung offen. Dies betrifft beispielsweise die weiterhin starren Fristen beim Wechsel zwischen Cloud-Anbietern oder auch die ungenügende Kompensation von Dateninhabern bei der Weitergabe von Daten an Dritte.
Insgesamt bleibt aus unserer Sicht das Grundproblem bestehen, dass der Data Act für Unternehmen zu viel Bürokratie und zu wenig Anreize für das Aufbereiten, die Nutzung und die Weitergabe von Daten bietet.
Bildquelle: eco Verband der Internetwirtschaft