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DSAG-Vorstand Andreas Oczko hält die SAP-Preisgestaltung bei indirekter Nutzung derzeit noch für unausgereift.
Klar ist: Eine Klausel, die dem Rechtsinhaber zusätzliche Einnahmen gewähren soll, nur weil zwischen seiner Software und einer Drittsoftware ein simpler Datenaustausch stattfindet, dürfte unwirksam sein. Denn üblicherweise bewegt sich dieser (reine) Datenaustausch im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der Software.
Für die Daten des Kunden will SAP folgerichtig auch kein Geld verlangen; es gibt aber auch sehr viele Grenzfälle. Laut des Urteils eines britischen Gerichtes im Fall des Getränkeherstellers Diageo dürfen Softwarehäuser zusätzliche Lizenzgebühren verlangen, falls andere Programme zum Zweck des Datenaustauschs auf ihre Software zugreifen. Zwar lässt sich dieses Urteil zur „indirekten Nutzung“ nicht unmittelbar auf Anwender in Deutschland, Österreich und der Schweiz übertragen, doch sorgt es auch unter den Mitgliedern der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe (DSAG) seit einiger Zeit für Gesprächsstoff.
Die DSAG steht dazu in engem Austausch mit SAP. Kürzlich hat der Softwarehersteller eine erste Stellungnahme veröffentlicht, in der er seine Gedanken zur indirekten Nutzung darstellt. Denn die indirekte Nutzung von SAP-Software hat hohe Relevanz; nicht umsonst wurde erst kürzlich über eine Brauereigruppe berichtet, die ca. 564 Mio. Euro Rückstellungen gebildet hat, um die Risiken einer Klage seitens des Herstellers finanziell abzusichern. Grundsätzlich muss das Thema „indirekte Nutzung“ laut DSAG aus zwei Perspektiven betrachtet werden: Auf der einen Seite geht es darum, dass Anwender SAP-Software direkt oder indirekt nutzen. Diese Form der Nutzung ist dann im zweiten Schritt lizenzrechtlich zu bewerten. Gegebenenfalls benötigt man je nach Art der Nutzung ein entsprechendes Nutzungsrecht – etwa in Form einer „Named-User-Lizenz“ oder eine Engine.
Leider gibt es innerhalb der SAP bisher keine klare Definition bzw. Regelung zur indirekten Nutzung. Nun kommuniziert SAP jedoch erstmals über Preismodelle zur indirekten Nutzung, auch für verschiedene Szenarien. Nach Ansicht der DSAG ist diese Veröffentlichung jedoch unzureichend, da noch einige Themen unbedingt einer zufriedenstellenden Klärung bedürfen.
„Die DSAG beschäftigt sich bereits seit Langem mit der indirekten Nutzung und es ist prinzipiell begrüßenswert, dass sich bei SAP nach vielen Jahren etwas bewegt“, erläutert Andreas Oczko, DSAG-Vorstand Operations/Service & Support. Allerdings sei das von SAP erarbeitete Dokument zur Preisgestaltung bei indirekter Nutzung derzeit noch unausgereift, da essentielle Fragen ungeklärt und viele Aspekte unberücksichtigt bleiben. So betrachte das Papier beispielsweise vor allem bereits bekannte Fälle, lasse jedoch einige juristische Aspekte außen vor. So werde die Unsicherheit bei den Kunden nur noch größer – und notwendige Investitionen in die Zukunft bleiben weiter blockiert.
„Als deutschsprachige SAP-Anwendergruppe empfehlen wir SAP-Kunden daher, sich möglichst reflektiert mit den Forderungen der SAP zu beschäftigen und über eine gründliche Prüfung nachzudenken“, sagte Oczko.
Bildquelle: DSAG