Das Gesetz soll einen wichtigen Beitrag für die deutschen Klimaziele leisten und wesentliche Anforderungen aus der neugefassten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) umsetzen.
Die neuen Maßnahmen sollen so früh wie möglich gelten, damit sie für die Ziele bis 2030 ausreichend Wirksamkeit entfalten können. So sind etwa Bund und Länder verpflichtet, entsprechend der EU-Vorgaben ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, und sie müssen als Vorbilder künftig Energie- oder Umwelt-Management-Systeme einführen.
Doch auch für Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden soll künftig die Pflicht gelten, entsprechende Systeme einzuführen und zusätzlich konkrete Pläne zu Energieeffizienzmaßnahmen zu veröffentlichen. Darüber hinaus sollen sie vermeiden, dass im Rahmen ihrer Produktionsprozesse Abwärme entsteht.
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Das Thema „Abwärme“ ist natürlich insbesondere für Rechenzentrumsbetreiber relevant, schließlich erzeugen ihre Gebäude riesige Mengen an Wärme, die oft ungenutzt an die Umwelt abgegeben wird. Dabei könnte sie gut zum Heizen von umliegenden Büros und Wohnungen genutzt werden, sofern die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung steht. Vorreiter ist beispielsweise Schweden mit seinem gut ausgebauten Fernwärmenetz. Wie Datacenter über die Abwärmenutzung hinaus zu mehr Energieeffizienz und damit zu einem gesünderen Klima beitragen können, erfahren Sie in der aktuellen IT-DIRECTOR-06/23-Ausgabe.
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