Problematisch: In Deutschland gibt es noch keine übergeordneten rechtlichen Regelungen zum Umgang mit Daten.
Mit Daten Geld verdienen – dieses Geschäftsmodell ist längst keine Seltenheit mehr. Einige der größten Unternehmen der Welt machen mit der Monetarisierung von Daten Milliardengewinne. Doch während Rechte an Eigentum, Sachen oder Grundstücken seit Jahrhunderten klar geregelt sind, steht bei der Frage nach dem Recht auf wirtschaftliche Nutzung von Daten weiterhin ein großes juristisches Fragezeichen.
Denn verschiedene Unternehmen sammeln sekündlich, bewusst, offen oder anonymisiert, etliche Daten. Drei Beispiele:
Weil mittlerweile jedes Unternehmen für die interne und externe Kommunikation E-Mails nutzt und viele Präsenzen auf Netzwerken wie Facebook, Instagram, Twitter oder Linkedin pflegen, sind sie alle ein Teil der digitalen Welt.
Durch die zunehmende Vernetzung verschiebt sich die Wertschöpfung von materiellen Produkten – Gütern, die man anfassen und benutzen kann – hin zu immateriellen – etwa digitale Services oder Softwarelösungen. Ist diese Entwicklung in Zeiten stetiger Digitalisierung nur sinnvoll und folgerichtig, setzen sich Unternehmen dadurch dennoch stärker der Cyberkriminalität aus. Während Cyberrisiken in den Unternehmen schon gesteigerte Beachtung geschenkt wird, bleiben Datenrechte heute noch zunehmend unbeachtet. Wenn ein Unternehmen sich die Rechte an den Daten nicht vertraglich sichert, erhält beziehungsweise behält es möglicherweise nicht die wirtschaftlichen Verwertungsrechte an ihnen. Beispielsweise kann das Unternehmen die Daten dann nicht mehr weiterverkaufen, weil sie nicht lizenzfähig sind. Zudem können die Empfänger der Daten sie unter Umständen straflos an Dritte weitergeben oder ins Internet stellen, weil die Daten unter juristischen Gesichtspunkten wertlos sind.
Ein Kernproblem hierbei ist, dass es in Deutschland noch keine übergeordneten rechtlichen Regelungen zum Umgang mit Daten gibt. Das bedeutet zum Beispiel: Wenn nach einem Cyberangriff Unternehmensdaten an die Öffentlichkeit geraten, kann der Hacker für seine Aktion belangt werden – jeder, der in den Besitz der Daten kommt und sie einfach selbst verwendet, allerdings nicht.
Es gibt im deutschen Recht verschiedene Gesetze, die den Schutz von Daten regeln sollen. Allerdings sind diese Gesetze nicht adäquat, da sie nur spezielle Arten von Daten in bestimmten Situationen schützen:
Vor diesem Hintergrund ist es eminent wichtig, dass der Gesetzgeber künftig klare Richtlinien schafft, wie mit den Daten umgegangen wird.
Der Trend, den derzeit weitgehend rechtsfreien Raum der Datennutzung auch in der Zukunft nicht zu reglementieren, ist besorgniserregend. Vielmehr würde eine klare Regelung den Unternehmen Rechtssicherheit geben und sie so zu einem regeren Austausch von Daten auf Basis geltenden Rechts animieren. Deshalb ist die von der Politik geäußerte Befürchtung unbegründet, eine entsprechende Regelung würde vermeintliche Datenmonopole begünstigen und den Austausch von Daten behindern. Die Strategie der EU-Kommission setzt – auch im Hinblick auf eine Positionierung gegenüber den USA und China – ganz klar auf den Datenaustausch und möchte einen Rechtsrahmen schaffen, der diesen Austausch erleichtert. Wie der Rahmen genau ausgestaltet ist, ist jedoch noch unklar.
Solange dieser rechtliche Rahmen nicht existiert, müssen Unternehmen ihre eigenen Maßnahmen treffen. Ihre Daten sollten einerseits mit den richtigen Werkzeugen geschützt werden. Das reicht von einer Antivirussoftware und geschulten Mitarbeitern, um Cyberangriffe abzuwehren, bis hin zu einem Warn- und Incident Response System für den etwaigen Fall, dass Cyberkriminelle die Schutzmechanismen aushebeln.
Andererseits sollten Unternehmen ihre Daten rechtlich schützen und mit ihren Partnern vertraglich vereinbaren, wie die Daten benutzt und bearbeitet werden dürfen. Dann erst herrscht auch ohne Gesetze für beide Seiten rechtliche und Datensicherheit.
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