Massive Kürzung

Debatte um Bundesmittel für digitale Verwaltung

Der Haushaltsplan für die dringend nötige Digitalisierung der Behörden in Deutschland hat eine Kontroverse ausgelöst.

Eine Mitarbeiterin des Amtsgerichts Frankfurt

Der digitale Wandel in der hessischen Justiz ist mit der Einführung der E-Akte ein weiteres Stück vorangekommen.

Kritiker bemängeln eine massive Kürzung der Mittel, die im vom Kabinett verabschiedeten Haushaltsentwurf für das kommende Jahr vorgesehen sind. Das Bundesinnenministerium beschwichtigte am Donnerstag: Dank nicht ausgegebener Gelder aus den Vorjahren werde die Differenz größtenteils aufgefangen.

Nach dem Anfang Juli vom Kabinett beschlossenen Entwurf für den Bundeshaushalt sind für das kommende Jahr für den Bereich „Digitalisierung der Verwaltung und Verwaltungsdienstleistungen“ des Bundesinnenministeriums statt bisher 377 Mio. nur noch 3,3 Mio. Euro eingeplant. Mit einer Reform des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) macht die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP nun einen neuen Anlauf, damit Bürger künftig mehr Behördendienstleistungen online nutzen können.

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hatte über Unmut u.a. in der Staatskanzlei in Schleswig-Holstein berichtet. Das Land sollte demnach federführend für alle Bundesländer in Absprache mit dem Bund u.a. die Online-Beantragung des Wohngeldes ausarbeiten und hat diese Vereinbarungen nun gekündigt.

Finanzbooster war zeitlich befristet

Um die OZG-Umsetzung zu fördern, habe das Bundesinnenministerium von 2020 bis 2023 Länder und Bundesressorts massiv finanziell und inhaltlich unterstützt, allein die Länder mit 1,35 Mrd. Euro, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Dabei war allen Beteiligten von Beginn an bewusst, dass dieser zentrale Finanzbooster zeitlich befristet ist.“ Dies erkläre die deutlich geringeren Mittel im aktuellen Haushaltsentwurf, was auch dem ursprünglichen Finanzplan entspreche.

„Daneben sollen aber nicht verausgabte Mittel aus den Vorjahren zur Verfügung gestellt werden, welche sich voraussichtlich auf dem Niveau des Sollansatzes 2023, also etwa in der Höhe von 300 Mio. Euro, bewegen werden“, erklärte die Sprecherin. Der Gesetzentwurf für das neue OZG sehe außerdem vor, dass der laufende Mehraufwand für den Bund durch das OZG künftig aus den Budgets der jeweiligen Ministerien zu finanzieren sei – also nicht mehr zentral durch das Bundesinnenministerium (BMI). „Wie dies konkret in den Ressorts umgesetzt wird, kann das BMI nicht zentral beantworten.“

Die „konstruktive Zusammenarbeit“ von Bund und Ländern sowie Kommunen solle weitergehen, die Mittel sollten aber künftig nicht nur bei unterschiedlichen Bundesministerien, sondern auch in den Haushaltsplänen der Länder veranschlagt werden, was Letzteren im vergangenen Jahr auch mitgeteilt worden sei, so die Sprecherin. Daneben gebe es weitere Finanztöpfe für die Digitalisierung, die teils deutlich wachsen sollten.

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