In Zukunft kommt es für Finanzinstitute darauf an, die nahtlose Integration der Kryptowelt in das eigene Core Banking zu ermöglichen, um Kunden alle Anlageoptionen aus einer Hand zu ermöglichen.
Digitale Assets und besonders Kryptowährungen sind nach wie vor umstritten. Erst kürzlich äußerte sich etwa die Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde, bei einem Interview im niederländischen Fernsehen sehr kritisch. Ihrer Einschätzung nach seien Kryptowährungen schlicht nichts wert, weil ihnen kein Vermögenswert als Sicherheitsanker zugrunde liege. Anders sähe dies für sie allerdings bei einem digitalen Euro aus, den die EZB herauszugeben plant. Schon um Anleger, die die Risiken volatiler Kryptowährungen nicht verstehen, zu schützen, hält Lagarde eine Regulierung für wichtig. Tatsächlich ist eine europäische Kryptoregulierung auf dem Weg. Ein Entwurf zur EU-Verordnung Markets in Crypto-Assets (MiCA) hat im März 2022 das EU-Parlament passiert. MiCA will Vertrieb, Ausgabe und Handel mit Krypto-Assets in einem EU-einheitlichen Rahmenwerk regeln. Die EU-Trilog-Beratungen zu MiCA wurden Ende Juni mit einer vorläufigen Einigung abgeschlossen.
Seit ihrem Bestehen ist für Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether zweifellos ihre extreme Volatilität kennzeichnend. Bei einer digitalen Währung, hinter der eine Zentralbank steht – eine Central Bank Digital Currency (CBDC) –, wäre dies nicht der Fall. Stablecoins wie Tether und USD Coin versuchen Kursschwankungen zu begrenzen, indem sie ihren Wert an den Dollarkurs koppeln. Dass aber bestimmte Formen von Stablecoins mit gravierenden Risiken verbunden sind, demonstriert TerraUSD. Dieser sogenannte algorithmische Stablecoin verlor in einem großen Crash im Mai 2022 innerhalb einer Woche 90 Prozent seines Werts – obwohl auch er angetreten war, seinen Wert an die Fiat-Währung US-Dollar zu koppeln. Es gilt also, die zugrunde liegenden Mechanismen zu kennen, um Risiken verstehen und abschätzen zu können.
In vielen Fällen ist es die Nachfrage der Kunden, die Finanzinstitute motiviert, sich mit eigenen Kryptodienstleistungen zu beschäftigen. Die möglichen Kursgewinne scheinen vielen Anlegern zu verlockend, und schon aus Perspektive der Diversifizierung des Portfolios kann es sinnvoll erscheinen, in Kryptowährungen zu investieren. Eine zentrale Frage, die sich für eine Bank stellt, ist, ob sie für ihre Kunden auch selbst der Verwahrer der Kryptowerte sein möchte. Eine regionale, genossenschaftliche Bank aus Bayern hat darauf bewusst verzichtet, als sie im April 2022 ihr eigenes Krypto-Angebot startete. Zunächst klärt die Bank Kunden in einem Gespräch über Bitcoin und Blockchain auf. Anschließend ermöglicht sie es ihnen, über das Girokonto – und ein Partnerunternehmen – Bitcoin zu kaufen. Als Kryptoverwahrer will die Bank dabei ebenso wenig agieren wie als Anlageberater. Dazu passt der Cold-Wallet-Ansatz dieses Angebots: Die Bank stellt Kunden eine Karte zur Verfügung, die als physische digitale Geldbörse den privaten Kryptoschlüssel zum Bitcoin-Vermögen enthält. Diese Cold Wallet aufbewahren sollen die Kunden allerdings selbst.
Wenn ein Finanzinstitut selbst als Verwahrer für die Krypto-Assets seiner Kunden fungieren will, muss es für dieses Kryptoverwahrgeschäft eine Lizenz bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen. Eine entsprechende Änderung des Kreditwesengesetzes (KWG) ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Im April 2022 wurde etwa bekannt, dass eine deutsche Großbank bei der BaFin eine Verwahrlizenz beantragt hat. Es bleibt abzuwarten, wie genau das darauf basierende Angebot der Bank aussehen wird. Dennoch könnte sich diese Nachricht als Startschuss für andere etablierte Marktteilnehmer erweisen, sich nun auch in Sachen Kryptoangebot und ‑verwahrung zu positionieren – statt weiter den Kryptobörsen und ‑Start-ups das Feld zu überlassen. Denn durch das Verwahren von Krypto-Assets könnten etablierte Finanzinstitute einen zentralen Mehrwert bieten und einen enormen Vorteil ausspielen: Ihre Kunden vertrauen ihnen bereits.
Auch wenn Kunden über Non-fungible Token (NFTs) verfügen, also über digitale Assets, die Immobilien, Kunstwerke, Filme, Musik oder virtuelle Gegenstände aus dem Metaverse repräsentieren, kann die Bank diese NFTs als Custodian verwahren. Ebenso ließen sich NFTs von der Bank als Collateral nutzen, um dem Kunden ein Fiat-Darlehen zu gewähren. Zudem würden so auch Non-bankable Assets (NBAs) wie etwa ein Picasso-Gemälde leicht handelbar: Eine Bank könnte digitale Anteile an dem Gemälde in Form von Tokens sehr klein stückeln. Sich gegenüber den Kunden nicht nur als Berater in Sachen Krypto-Assets, sondern auch als Kryptoverwahrer zu positionieren, dürfte in Zukunft für viele Finanzinstitute relevant werden. Dennoch darf man nicht vergessen, dass auch in der Welt klassischer Wertpapiere ein Vermögensberatungshaus für seine Kunden nicht zwingend die Rolle des Verwahrers übernimmt. Worauf es wohl jedenfalls ankommen wird, ist die nahtlose Integration der Kryptowelt in das eigene Core Banking, damit das Finanzinstitut seinen Kunden alle Anlageoptionen sicher und mühelos aus einer Hand liefert.
Dies ist ein Artikel aus unserer Print-Ausgabe 6/2022. Bestellen Sie ein kostenfreies Probe-Abo.
Das Interesse an Krypto-Investments ist erheblich. So belegt eine kürzlich von Avaloq durchgeführte Umfrage, dass 80 Prozent der Kunden im Retailbereich in Krypto-Assets investieren würden, wenn ihr traditioneller Finanzdienstleister ihnen diese Möglichkeit eröffnet. Betrachtet man die Segmente von Affluent-Kunden bis zu Ultra High Net Worth Individuals (UHNWI), bekunden sogar 91 Prozent der Befragten ein entsprechendes Interesse. Die Zeit ist reif, dass klassische Finanzinstitute nicht mehr nur den Kryptobörsen wie Binance, Coinbase oder Kraken das Geschäft überlassen. Die Chancen stehen gut, dass die Fiat- und die Kryptowelt früher oder später zusammenwachsen. Es gilt, sich darauf vorzubereiten
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