Das Bundesinnenministerium und andere Sicherheitsbehörden verweisen in regelmäßigen Abständen auf die in Deutschland existierende Gefahrenlage.
So verweisen denn auch das Bundesinnenministerium und andere Sicherheitsbehörden in regelmäßigen Abständen auf die in Deutschland existierende Gefahrenlage. Um insbesondere die Kritischen Infrastrukturen (Kritis) wie Atomkraft- und Wasserwerke, Flughäfen, Bahnhöfe, Telekommunikation, Internetknoten, Krankenhäuser oder Banken vor Terroranschlägen und „profanen“ Hacker-Angriffen zu schützen, trat bereits im Mai 2016 das sogenannte Sicherheitsgesetz in Kraft. Es fordert von den Betreibern solcher Infrastrukturen u.a., alle Sicherheitsvorfälle den Behörden zu melden, da solche Störungen dramatische Folgen für die öffentliche Versorgung nach sich ziehen könnten.
Eine Ende März vorgestellte und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in Auftrag gegebene Studie an der Universität der Bundeswehr München brachte nun zutage, dass eine große Anzahl der Betreiber im letzten Jahr Angriffe hinnehmen musste. Überraschend sei dabei, dass vor allem Bedrohungen durch Innentäter zu verzeichnen waren, während hochprofessionelle Angriffe kaum entdeckt wurden. Dennoch schätzen die Betreiber laut Studie ihre Bedrohungssituation genau wie ihre eigenen Fähigkeiten, Angriffe erfolgreich abzuwehren, sehr optimistisch ein.
Eine Einschätzung, die zu einem gewissen Grad beruhigend wirkt. Denn die Erhebung kommt weiterhin zu dem Ergebnis, dass die Betreiber kontinuierlich an der Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen arbeiten. Dabei sei die Motivation besonders hoch, neue Methoden und Technologien zu nutzen, um Angriffe zu detektieren und kritische IT-Systeme rundum vor Eindringlingen zu schützen.
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