DORA und NIS2

Droht ein Audit-Chaos?

Die beiden europäischen Rechtsakte DORA und NIS2 sollen die Cybersicherheit im Finanzsektor der EU stärken. Doch das Nebeneinander von zwei Regularien könnte auch zu unnötig viel Bürokratie führen.

Comic: Chaos im Büro

Nichts verlangsamt die Maßnahmen gegen eine Cyberbedrohung mehr, als wenn Vorfälle im Dickicht der unterschiedlichen behördlichen Zuständigkeiten untergehen.

Cyberangriffe sind für Unternehmen aller Branchen eine elementare Gefahr. Im selben Takt der wachsenden Bedrohungslage erlässt die EU neue Verordnungen, Richtlinien und Regularien. Für die Finanzwelt spannend sind aktuell vor allem NIS2 und DORA. Zwar helfen solche Vorgaben laut Swisscom Trust Services, die Resilienz zu stärken, allerdings erhoffen sich betroffene Parteien wie Banken und ihre Software-Zulieferer häufig mehr gegenseitige Absprachen zwischen den Parteien, die die verschiedenen Gesetze und Richtlinien ausarbeiten, bzw. mehr Abstimmung zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten der europäischen Union.

Network and Information Security 2 (NIS2) soll die Cybersecurity-Anforderungen für viele Bereiche der Grundversorgung und lebenswichtigen Infrastrukturen der EU harmonisieren. Sie stellt grobe Anforderungen, hohe Strafen bis auf Geschäftsleitungsebene, Meldungswege und Einrichtungen für die Cybersecurity in den Vordergrund. Sie ist eine Richtlinie, die bis Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen ist. Der Digital Operational Resiliance Act (DORA) ist eine Verordnung, d.h. ein direkt gültiges, europäisches Gesetz, und tritt 2025 in den Mitgliedsstaaten unmittelbar und unverändert in Kraft. Stellt NIS2 noch das Risikomanagement in den Vordergrund, konzentriert sich DORA mehr auf die Betriebsstabilität im Finanzsektor, sodass diese einem Cyberangriff standhalten kann und Finanzdienstleistungen weiter verfügbar sind.

Dies ist ein Artikel aus unserer Print-Ausgabe 12/2023. Bestellen Sie ein kostenfreies Probe-Abo.

Beide Rechtsvorschriften setzen einen besonderen Schwerpunkt auf die Supply Chain. Software-Zulieferer müssen eng in das Risk Management und in die Betrachtung der Betriebsstabilität einbezogen werden. DORA legt hierbei Wert auf Pen-Tests und Sicherheitsüberprüfungen (alle drei Jahre), NIS2 erfordert zumindest in Deutschland alle zwei Jahre ein Sicherheitsaudit. Schwierig wird es dann wieder bei den Zuständigkeiten: Für NIS2 entfällt die Prüfkompetenz in Deutschland auf das BSI bzw. die BaFin. Artikel 46 von DORA enthält eine ganze Reihe von Behörden, die darüber hinaus die Einhaltung der Regularien garantieren sollen – bestenfalls die EZB bzw. auch die BaFin.

Bildquelle: Getty Images / iStock / Getty Images Plus

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