Die Entlastung an der Zapfsäule ist vermutlich nur ein kurzer Schwenk mit der Gießkanne.
Der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer wird um 363 Euro auf 10.347 Euro erhöht. Wer Anspruch auf Sozialleistungen hat, bekommt einmalig 200 Euro. Mit der Energiepauschale erhalten einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 300 Euro über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgezahlt. Außerdem wird die Steuer auf Benzin für die nächsten drei Monate gesenkt und ein Neun-Euro-Monatsticket soll den ÖPNV attraktiver machen.
Leider werden nicht alle in gleichem Maße entlastet. So bleiben etwa Rentner und Studierende von der Entlastung ausgeschlossen. Die Senkung der Energiesteuer für drei Monate ist laut dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) „ein Tropfen auf den heißen Stein“. Und da Menschen mit geringerem Einkommen in der Regel weniger mit dem Auto fahren, während Bürger mit hohem Einkommen und großen Autos ebenfalls subventioniert werden, ist auch die Entlastung an der Zapfsäule nur ein kurzer Schwenk mit der Gießkanne.
Dies ist ein Artikel aus unserer Print-Ausgabe 5/2022. Bestellen Sie ein kostenfreies Probe-Abo.
Die Europäische Zentralbank erwartet eine weiterhin hohe Inflation. Solange Russlands Krieg in der Ukraine anhält, werden wohl auch die Energiepreise weiter steigen. Insofern sind umfassende und unbürokratische Entlastungen unterm Strich sicher zu begrüßen. Auf lange Sicht werden sie aber nicht ausreichen, um den Verlust an volkswirtschaftlichem Wohlstand zu stoppen. Dafür muss Deutschland so schnell wie möglich unabhängig von russischen Energieimporten werden. Und auch sonst braucht es mehr Tempo: beim Ausbau der Erneuerbaren Energien, Mobilitätswende, Digitalisierung, und und und.
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