Endbenutzer-Lizenzvertrag

EULA in einfacher Sprache

Niemand liest Lizenzbestimmungen. Das Juristengebrabbel auf 35 Seiten wird einfach schulterzuckend hingenommen. Microsoft macht die Lizenzen jetzt verständlicher.

Deutsch? Nein, juristisch.

Die meisten Nutzer von Microsoft-Anwendungen wissen gar nicht, welche fabulösen Sprachkunstwerke sich in den Tiefen der Software finden. Gemeint sind die Lizenzbestimmungen, die das schöne Kürzel EULA für "Enduser License Agreement" tragen.

Wer zum Beispiel Office 2010 installiert, bekommt sie in einem der ersten Installationsschritte kurz zu sehen. Die übliche Reaktion eines Anwenders nach einem Blick darauf: "Oh, so viel Text." Wer dann auf "Drucken" klickt, bekommt den nächsten Schreck: 35 Seiten.

Dort finden sich dann Kabinettstücke wie das folgende: "Die beschränkte Garantie ist die einzige direkte Garantie von Microsoft. Microsoft gewährt keine anderen ausdrücklichen Gewährleistungen oder Garantien. Im durch das örtlich anwendbare Recht zugelassenen Umfang schließt Microsoft Implied Warranties der Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung von Rechten Dritter aus."

Wer jetzt kein Wort verstanden hat, muss sich nicht grämen. Im Satz danach steht nämlich die unendlich erleichternde Auskunft, dass diese Regelung ohnehin nicht in Deutschland gilt, da sie unseren Rechtsnormen widerspricht.
Doch die meisten Leute verpassen diese hinreißende Kombination aus Kanzleistil, juristischer Rabulistik und Spaghettisyntax. Niemand liest Lizenzbedingungen. Jeder klickt einfach auf "Ja doch, ich hab diesen Blödsinn gelesen und will jetzt endlich mit der Software loslegen."

Bei den Softwareherstellern ist dieses Problem bekannt, aber an eine Lösung hat sich niemand herangetraut. Bis jetzt. Microsoft startet mit Windows 8 den Versuch, das Lizenzgebrabbel durch einfache, verständliche Sprache zu ersetzen - zumindest in der englischen EULA-Version. Sie verzichtet auf Fachbegriffe und ist damit verständlicher und nutzerfreundlicher.

Außerdem hat Microsoft generell seine Lizenzpolitik überarbeitet und erlaubt es Privatanwendern jetzt auch, so genannte "System-Builder-Versionen" für Computerhersteller zu nutzen. In Deutschland ist das übrigens schon länger erlaubt - auch so eine juristische Merkwürdigkeit, die lang und breit durch die Lizenzbedingungen verunklart wird.

Bildquelle: Moritz Rösel / Opens external link in new windowpixelio.de

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