TKG-Novelle

Gebt dem Tiger Zähne!

Seit Ende 2018 liegt die EU-Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation vor. Ihr Ziel sind die Förderung des Wettbewerbs sowie größere Investitionen in 5G- und hochkapazitive Netze, die EU-Bürgern und -Unternehmen Zugang zu hochwertigen Verbindungen, einem hohen Verbraucherschutzniveau und einer größeren Auswahl an innovativen Digitaldiensten gewährleisten sollen.

Tiger

In der jetzigen Ausgestaltung mutieren die Regelungen der TKG-Novelle nach Ansicht von Experten zum „zahnlosen Tiger“.

So weit, so gut – doch wie lässt sich dies in Deutschland in die Praxis übertragen? Dazu feilt der Bundestag aktuell an einer entsprechenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Diese wurde Ende 2020 vorgestellt und enthält teils umfangreiche Veränderungen in verschiedenen Regelungsbereichen. Die Branchenverbände jedoch sparten nicht mit Kritik. Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers etwa beanstandete ein vermeintlich mangelndes Bekenntnis zur Glasfaser, die als „zukunftssichere und nachhaltige digitale Infrastruktur zentrale Grundlage für die Digitalisierung von Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung“ sei.

Die Bundesregierung plante eigentlich, die EU-Richtlinie nicht nur umzusetzen, sondern deren Maßgaben noch zu übertreffen, etwa beim schnelleren Ausbau von Gigabitnetzen, beim marktgetriebenen Ausbau der digitalen Infrastruktur und den Verbraucherrechten. „Der Zugang zu schnellem Internet ist heute einer der Grundpfeiler für soziale und wirtschaftliche Teilhabe“, stellte Verkehrsminister Andreas Scheuer klar. Doch was genau ist eigentlich „schnelles“ Internet?

Nach dem aktuellen Plan muss die Regulierungsbehörde die von mindestens 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet genutzte Mindestbandbreite als Basis für die Berechnung der Geschwindigkeit des erweiterten Universaldienstes nutzen. Diese fällt niedriger aus, als wenn man die Mindestbandbreite von 51 Prozent der deutschen Heimanschlüsse als Bemessungsgrundlage heranzöge, wie es z.B. die Grünen fordern. Ebenso möchte die Partei einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Breitbandinternetanschluss gesetzlich verankern. Grünen-Politikerin Margit Stumpp kritisierte beim Breko-Digitalk im Februar, dass die Bundesregierung sich mit ihrem Vorschlag am niedrigsten Niveau orientiere, das die europäische Vorgabe gerade noch zulässt. Wirtschaftsvertreter halten dagegen, dass ein dediziertes Recht auf ein derart schnelles Netz nicht mit dem Recht auf Grundversorgung gleichzusetzen sei; einen solchen Anspruch müsse der Gesetzgeber daher aus Steuergeldern finanzieren und nicht auf privatwirtschaftliche Akteure umlagern – ein zentraler Streitpunkt.

Dies ist ein Artikel aus unserer Print-Ausgabe 3/2021. Bestellen Sie ein kostenfreies Probe-Abo.

Um trotzdem die Chance zu nutzen, Verbraucherrechte nachhaltig zu stärken, müssen laut Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, noch deutliche Justierungen an der TKG-Novelle vorgenommen werden. In der jetzigen Ausgestaltung, so kritisiert er, mutierten die Regelungen zum „zahnlosen Tiger“.

Bildquelle: Getty Images / iStock / Getty Images Plus

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