Streit um Bestpreisklauseln

HRS zahlt Schadensersatz in Millionenhöhe

Einigung im Streit um die sogenannten Bestpreisklauseln: Das Buchungsportal HRS zahlt dem Hotelverband Deutschland (IHA) vier Millionen Euro als Entschädigung für die unzulässige Praxis.

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IHA-Vorsitzender Otto Lindner sprach von einem Meilenstein für die Hotellerie in Deutschland. ((Foto: Oliver Berg))

Daraus sollen die rund 600 Hotels entschädigt werden, die Schadenersatzansprüche geltend machen wollten. Mit Bestpreisklauseln ließen sich Buchungsportale von Hotels vertraglich die günstigsten Hotelpreise und die besten Buchungs- und Stornierungskonditionen im Internet garantieren.

Der Zimmerpreis auf der hoteleigenen Website durfte nicht niedriger sein als das Angebot auf dem Buchungsportal. Das Bundeskartellamt sah darin eine unzulässige Einschränkung des Wettbewerbs und untersagte die Regelung.

HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge erklärte laut Mitteilung: „Es ist gut, einen Schlussstrich unter dieses Kapitel zu ziehen, auch wenn wir im Kern unterschiedlicher Rechtsauffassungen sind.“

IHA-Vorsitzender Otto Lindner sprach von einem Meilenstein für die Hotellerie in Deutschland. „Zumindest im Zusammenhang mit HRS ist das Thema für uns nun beendet. Wir werden darauf dringen, dass nun endlich auch für alle anderen Marktteilnehmer gleiche Standards geschaffen werden.“ Eine branchenweite Lösung, die auch Booking.com und Expedia einschließe, lässt dem Hotelverband zufolge weiter auf sich warten.

dpa/pf

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