Alphabet soll seinen Nutzern mehr Wahlmöglichkeiten bei der Verarbeitung ihrer Daten einräumen.
Das Kartellamt stört sich an der Art und Weise, wie der Konzern bei Diensten wie der Google-Suche, Youtube, Google Play, Maps und dem Assistant Daten für verschiedenste Zwecke erheben und dienstübergreifend verarbeiten kann. Dabei hätten die Nutzer auf der Basis der aktuellen Konditionen keine ausreichende Wahl, ob und inwieweit sie mit dieser weitreichenden Verarbeitung einverstanden seien. Mit der Abmahnung räume man dem Unternehmen die Möglichkeit ein, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und weitere Rechtfertigungsgründe oder Lösungsvorschläge vorzutragen.
Unter Experten ist umstritten, ob das Kartellamt für diese Fragen zuständig ist und ob es sich bei dem Verwaltungsakt rechtlich gesehen um eine Abmahnung handelt. Die Behörde räumt in ihrer Mitteilung selbst ein, dass für bestimmte Dienste von Google zukünftig der europäische Digital Markets Act (DMA) anzuwenden sei, dessen Durchsetzung in die ausschließliche Zuständigkeit der EU-Kommission fällt. Damit wäre die deutsche Behörde außen vor. Das Kartellamt erklärte, man stehe dazu mit der Kommission im Austausch.
Behördenpräsident Andreas Mundt betonte, das Geschäftsmodell von Google baue grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf. „Google hat hier einen strategischen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen aufgrund des etablierten Zugangs zu relevanten Daten aus einer sehr großen Zahl an verschiedenen Diensten. Google muss sich an den Anforderungen der neuen Wettbewerbsvorschriften für Digitalkonzerne messen lassen. Das Unternehmen muss den Nutzern ausreichende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten einräumen.“
Google erklärte, Ziel des Unternehmens sei es stets, Produkte anzubieten, bei denen die Nutzer an erster Stelle stünden und die die Anforderungen der Aufsichtsbehörden erfüllten. „Unserer Verantwortung kommen wir u.a. dadurch nach, dass wir unsere Dienste kontinuierlich anpassen. Wir werden uns weiterhin konstruktiv mit dem Bundeskartellamt austauschen und versuchen, die Bedenken auszuräumen.“
Copyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten