De-Mail oder E-Postbrief?

Konkurrenz belebt das Geschäft

Was wird sich länger halten, die De-Mail oder der E-Postbrief? Und welcher De-Mail-Anbieter wird die ­meisten Kunden für sich gewinnen können? Die ­aktuelle Entwicklung zeigt: Der Konkurrenzkampf hat begonnen.

Armdrücken, Bildquelle: iStockphoto.com/4x6

Die Deutsche Post hatte bereits vor zwei Jahren mit der Einführung ihres E-Postbriefs für die sichere elektronische Kommunikation begonnen und eigenen Angaben zufolge bis dato rund eine Million Privatkunden, mehr als 100 Großkunden sowie 4.000 mittelständische Unternehmen gewonnen. Nun bekommt sie zunehmend Konkurrenz von Mitbewerbern aus dem De-Mail-Segment.

Hatte das Unternehmen sich in der Vergangenheit erfolgreich gegen die De-Mail und den Vergleich des eigenen Produkts mit genau dieser gewehrt, so kündigte sie kürzlich auf der Hightech-Messe Cebit in Hannover an, gegen Ende des Jahres mit einem Angebot für Behörden, die nach dem De-Mail-Gesetz kommunizieren müssen, nachzuziehen. Ist dies ein Strategiewechsel, der auf die Anforderungen des Marktes reagiert, um sich nicht von der Konkurrenz ausstechen zu lassen, oder bloß die logische Konsequenz, welche auf den Erfahrungen des bewährten E-Postbriefs aufbaut? Die Deutsche Post bekräftigt, dass der geplante De-Mail-Dienst keinenfalls Teil des E-Postbriefs werden wird, sondern ein Zusatznischenprodukt für Behörden und solche Nutzer sei, die gezwungen seien, bei ihrer Kommunikation die De-Mail-Bestimmungen einzuhalten. Da der E-Postbrief den gesetzlichen Vorgaben für die rechtssichere elektronische Kommunikation, welche im vergangenen Jahr mit dem De-Mail-Gesetz verabschiedet worden sind, nicht entspricht, Behörden genau diese Vorgaben aber einhalten müssen, soll nun ein De-Mail-Produkt Abhilfe schaffen. Also wird der E-Postbrief nicht von der De-Mail abgelöst, sondern das Angebot des Postversandes bloß erweitert.

Der Konkurrenzdruck in Sachen De-Mail steigt seit der Cebit. Dort hatte sowohl die Deutsche Telekom als auch Maintana Claimsoft, die Tochter der Francotyp-Postalia Holding, die Akkreditierung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten. Auch 1&1 mit den Marken Web.de und GMX hat die Einführung der De-Mail im Visier und rechnet ebenfalls in nächster Zeit mit einer Akkreditierung durch das BSI. Gemeinsam mit der Deutschen Telekom soll der Anbieter bereits mehr als eine Million De-Mail-Adressen reserviert haben.

Wird der E-Postbrief verdrängt?

Der E-Postbrief scheint, trotz aller Debatten um ihn, mindestens einen Berechtigungsgrund zu haben, der diesen von der De-Mail abhebt, und dieser ist die Erreichbarkeit des Empfängers. Verbraucher, Unternehmen und Behörden können an jeden Bewohner der Bundesrepublik Deutschland E-Postbriefe versenden, ganz gleich, ob dieser selbst einen E-Postbrief-Account besitzt oder nicht. Kann der Adressat den Brief nicht elektronisch empfangen, so wird dieser ihm einfach auf dem traditionellen Postweg per Briefbote zugestellt. Eine hundertprozentige Zustellquote kann die Deutsche Post eigenen Angaben zufolge ihren Kunden mit dem E-Postbrief garantieren. Auch die eindeutige Gewissheit über die Identität des Versenders soll mittels Identifizierung zusätzliche Sicherheit garantieren.

Das kann auch die De-Mail, sind sich die Experten einig. „Die De-Mail ist rechtsverbindlich und dank des Ident-Verfahrens sind die Kommunikationspartner zweifelsfrei identifiziert“, führt der Geschäftsführer der Mentana Claimsoft GmbH und der Francotyp-Postalia Vertrieb und Service GmbH, Axel Janhoff, aus. Jan Oetjen, Geschäftsführer der 1&1 Mail&Media GmbH bekräftigt: „Durch die eindeutige Identifizierung jedes De-Mail-Teilnehmers ist grundsätzlich gewährleistet, dass der Absender zweifelsfrei zu bestimmen ist.“ Zusätzlich seien „De-Mails bei der Übertragung immer durch einen Hashwert vor Veränderungen geschützt“. Soll dieser Schutz darüber hinaus gerichtsfest nachgewiesen werden, könne der Absender mit der Option „Absenderbestätigt“ seinen De-Mail-Provider beauftragen, zusätzlich eine qualifizierte Signatur aufzubringen, erklärt der Experte weiter.

„Hier kommt es auf ein wohldurchdachtes Berechtigungskonzept und den – wohldosierten – Einsatz von Verschlüsselung sowie Signaturen an. Auch Manipulationen lassen sich damit aufdecken, wenn schon nicht verhindern“, stimmt Oliver Berndt, Mitglied in diversen VOI Competence Centern sowie Geschäftsführer der B&L Management Consulting AG, zu.

Jetzt wird abgerechnet

Die Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts elektronisch übermittelter Rechnungen können beispielsweise durch eine solche Signatur gewährleistet werden, ist sich auch Tatami Michalek, Geschäftsführer der Secrypt GmbH, sicher.  „Sie bietet auf der Rechnung – oder jedem beliebigen elektronischen Dokument – dem Empfänger den sicheren Nachweis, dass das Dokument eindeutig von demjenigen stammt, der es digital signiert hat,“ erklärt er. Zudem beweise sie, dass dieses Dokument seit dem Signieren (dem „Unterschreiben“) nicht verändert bzw. manipuliert wurde, führt Michalek weiter aus.

„Künftig – und zwar in Analogie zur Papierrechnung – wird das über ein so­genanntes innerbetriebliches Kontroll­verfahren mit Prüfpfad gewährleistet“, ­erklärt Stefan Groß, Leiter des VOI Competence Centers „Steuern & Recht“ und Steuerberater bei der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner GbR. „Durch das Steuervereinfachungsgesetz ist für die elektronische Rechnungsstellung nicht mehr die Verwendung von EDI oder einer qualifizierten elektronischen Signatur notwendig“, erklärt Matthias Ehrlich, Geschäftsführer der United Internet Dialog GmbH, die Notwendigkeit. Dennoch seien die Empfänger dazu verpflichtet, die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts zu prüfen. „Der für das Steuervereinfachungsgesetz zuständige Finanzausschuss hat in seinem Bericht darüber hinaus klargestellt, dass auch die De-Mail eingesetzt werden kann“, fügt Martin Schallbruch, Leiter des IT-Stabes im Bundesministerium des Innern, hinzu. Beim Rechnungseingang durch De-Mail sind, Ehrlichs Einschätzungen nach, keine weiteren innerbetrieblichen Kontrollverfahren diesbezüglich notwendig. „Allerdings müssen die Unternehmen darauf vorbereitet sein, per De-Mail empfangene Rechnungen revisionssicher und gemäß den steuerrechtlichen Anforderungen zu archivieren“, empfiehlt er.

Gute Aussichten

Die Entwicklung geht weiter. So plant die Deutsche Post eine Weiterentwicklung des E-Postbriefs. Noch in diesem Jahr soll mit dem neuen Produkt E-Post­ident die Möglichkeit einer Identitätsprüfung von Personen im Internet bestehen ebenso wie die Möglichkeit, elektronisch erhaltene Rechnungen aus dem E-Postbrief-Portal heraus zu bezahlen. Die Telekom, einstige Konzernschwester der Deutschen Post, ist mittlerweile großer Konkurrent, so plant sie schließlich gemeinsam mit dem Postdienstleister TNT, ebenfalls einen hybriden Brief anzubieten. Ob sich die De-Mail durchsetzen kann, werden sich wohl viele fragen. „Große Versender und Unternehmen planen schon länger den internen Einsatz von De-Mail und es haben auch schon einzelne Pilotprojekte stattgefunden. Mit dem Marktstart von De-Mail werden diese Planungen weiter stark vorangetrieben“, ist sich Axel Janhoff sicher.

„Von den beteiligten De-Mail-Anbietern wissen wir, dass viele Großunternehmen sich sehr konkret mit dem Einsatz von De-Mail beschäftigen, vor allem auch wegen der Einsparpotentiale. Mit De-Mail können viele Abläufe, für die heute ein Brief verschickt wird, vollständig elektronisch – also ohne Medienbruch zwischen Papier und elektronischer Übermittlung – abgewickelt werden“, erklärt Martin Schallbruch, der Leiter des IT-Stabes im Bundesministerium des Innern. Hinzu kämen Einsparungen bei Papier, Druck und Porto. „Allein bei den deutschen Versicherern, die jährlich rund 800 Millionen Schreiben per Briefpost versenden, sind laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft durch Einführung von De-Mail Einsparungen von mehreren 100 Millionen Euro pro Jahr möglich“, begründet Schallbruch die Vorzüge und Tendenz der De-Mail.

Für Europa uninteressant?

Matthias Ehrlich stimmt dieser Aussage zu: „De-Mail ist ein zentrales Wettbewerbs- und Effizienzthema und lohnt sich für jedes Unternehmen: Neben dem Konkurrenzvorteil der Bereitstellung eines kunden- und verbraucherfreundlichen digitalen Kanals zur Geschäftskundenkommunikation profitieren Unternehmen von Kostenvorteilen.“ In Deutschland allein stehe ein Portomarkt von rund zehn Milliarden Euro zur digitalen Konversion an. Etwa 70 Prozent davon ließen sich künftig digitalisieren, schwärmt er. Die Hälfte, also 3,5 Milliarden Euro, fließe vermutlich als Einsparung für Porto und Papier in die Kassen der Unternehmen. Dazu kämen Prozesskosteneinsparungen in erheblichem Umfang. Fast alle großen Versender von Postbriefen beschäftigen sich seit Langem mit dem Thema De-Mail und kommen aktiv auf die Dienstleister zu, skizziert Ehrlich die Marktaussichten für De-Mail-Anbieter.

„Aus Sicht europaweit agierender Unternehmen ist das Thema De-Mail vermutlich wenig attraktiv, weil europäische Partner involviert sind, die in De-Mail einzubinden wären, schätzt Dr. Dietmar Weiß, Geschäftsführer der DWB Dr. Dietmar Weiß Beratung, die Zukunftstendenzen der De-Mail innerhalb Europas ein. Die elektronische Signatur werde in Europa vor allem 2013 abnehmen und deswegen könne es sein, dass Rechnungen zukünftig einfach per Mail oder über europaweit tätige Dienstleister versendet werden, sagt er.

An welcher Stelle könnten seitens des Gesetzgebers noch Verbesserungen bei der De-Mail vorgenommen werden? Funktionen wie „Gebühr bezahlt Empfänger“ sowie die durchgängige Nutzung einer Top-Level-Domäne wären für Axel Janhoff wesentliche Punkte. „Im geplanten E-Government-Gesetz ist vorgesehen, dass die Schriftformerfordernis gegenüber öffentlichen Stellen auch durch De-Mail mit der Option ,Absenderbestätigt‘ erfüllt werden kann – Zitat Referentenentwurf: „schriftformwahrend für die Kommunikation mit Behörden“. Weitere Gesetze zur Übertragung dieser Regelungen auch auf andere Willenserklärungen – wie z.B. Kündigungen – wären hilfreich und würden verbleibende Lücken hinsichtlich der umfassenden Nutzbarkeit von De-Mail für die verbindliche Kommunikation beseitigen“, wünscht sich Matthias Ehrlich von United Internet Dialog.

„Der Gesetzgeber sollte aufhören, mittels neuer rechtlicher Vorgaben mit De-Mail ein rein nationales Verfahren zu befördern, das im internationalen Geschäftsverkehr so gut wie nicht einsetzbar ist. Stattdessen sollten international anerkannte, standardisierte und günstige technische Verfahren wie die elektronische Signatur durch die Vereinfachung der Rahmenbedingungen stärker etabliert werden“, fordert Secrypt-Chef Tatami Michalek. Wohin die De-Mail sich entwickeln wird und ob der E-Postbrief weiterhin bestehen bleiben kann, wir werden die Leser des IT-DIRECTOR auf dem Laufenden halten.

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