Entsprechend ambitioniert sind die Ziele der Übeltäter: Kreditkarten- und Kundendatenbanken, sensible Informationen aus politischen und wissenschaftlichen Einrichtungen oder Behördendateien, Know-how-Klau und Wirtschaftsspionage in großem Stil. Parallel dazu setzen immer mehr Unternehmen webbasierte Anwendungen ein, kommunizieren in sozialen Netzwerken, streamen multimediale Inhalte und bewegen sich in der „Cloud“. Nicht selten, ob per Richtlinie gestattet oder nicht, überschneiden sich hier private und geschäftliche Internetnutzung. Gerade soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Youtube bieten eine ideale Angriffsfläche. Die entsprechenden Attacken richten sich teilweise sehr gezielt an den Endnutzer, indem sie typische menschliche Verhaltensweisen – vorzugsweise in einem als vertrauenswürdig eingeschätzten Umfeld – nutzen und benutzen: Dazu gehören geschickt lancierte Links aus scheinbar verlässlichen Quellen. Zudem lassen sich Hashtags, Anzeigen-, Bild- und Fotomaterial sowie Instant Messaging Boards für den Malware-Transport instrumentalisieren.
Will man IT-Netzwerke unter diesen Voraussetzungen kontrollieren, verlangt dies eine grundsätzlich andere Herangehensweise als noch vor einigen Jahren. Eine Schadsoftware kann auf zahlreichen Wegen ins Unternehmen gelangen und dort die vorhandene Kommunikationsstruktur ganz in ihrem Sinne ausnutzen. Mit traditionellen Methoden ist sie praktisch nicht mehr oder erst viel zu spät aufzuspüren.
Daten auf Basis von Ports und Protokollen zu filtern reicht also nicht mehr aus, um den Netzwerkverkehr zu identifizieren und zu klassifizieren. Zahlreiche Dienste im Internet nutzen die Web-Standardports wie Port 80 und 443. Über diese verbreiten sie dann ihre eigenen Protokolle und Services. Die Krux für den Administrator: Er muss Angriffe über die Standardports verhindern und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Mitarbeiter mit den erforderlichen Webanwendungen ungestört arbeiten können. Die üblichen Verfahren unterscheiden allerdings nicht automatisch zwischen Websites und -applikationen, da sich Anwendungen und Kommunikationsprotokolle die gleichen Ports teilen. Die notwendigen Anwendungen sind von den unerwünschten und gefährlichen kaum zu unterscheiden.
Unterschiedliche Abteilungen arbeiten mithilfe einer Cloud- oder RZ-basierten Kommunikationslösung effizient zusammen. Wenn durch einen einfachen Benutzerfehler aber plötzlich Daten unkontrolliert ausgetauscht werden können, wird aus der erwünschten schnell eine ziemlich „unerwünschte“ Anwendung. Es kann also nur darum gehen, den Datenverkehr und die mit ihm gelieferten Informationen stärker zu kontrollieren. Über die TCP/UDP-Ports und den Verbindungsstatus hinaus, von der Verbindung bis zur eigentlichen Applikationsebene, im Schichtenmodell der „Layer 7“. Welche Anwendungen und Protokolle konkret eingesetzt und kontrolliert werden müssen, hängt davon ab, in welchem Geschäftsfeld sich ein Unternehmen bewegt oder was branchenüblich gefordert ist.
Neben der Technik greifen die unternehmensspezifischen Sicherheitsrichtlinien. In der Policy ist idealerweise definiert, wer unter welchen Bedingungen auf soziale Netzwerke zugreifen darf. URL- und Content-Filter wirken an dieser Stelle präventiv: Der Administrator unterbindet bereits das Aufrufen von inakzeptablen Seiten und Inhalten oder die Mitarbeiter können nur eingeschränkt auf bestimmte Webseiten zugreifen. Ein Unternehmen kann so etliche Malware- oder Spyware-Angriffe schon im Vorfeld verhindern. Unerwünschte und gesetzeswidrige Inhalte gelangen erst gar nicht ins Netzwerk. Herkömmliche URL-Filter müssen allerdings regelmäßig gepflegt werden, um ständig unerwünschte Websites und -anwendungen aus dem Netzwerk zu verbannen. Hier schaffen Content-Filter Abhilfe. Sie klassifizieren Websites zeitnah und automatisch. Trotzdem müssen unternehmensspezifische Nutzungsregeln dann über den URL-Filter verfeinert werden. Der Nachteil dieser Methode: Es nicht möglich, bestimmte Teile eines Dienstes oder einer Website zu nutzen und nur die unerwünschten zu blockieren.
Informationssicherheit beruht im Wesentlichen auf drei Komponenten: der Kenntnis, welche Applikationen ein Unternehmen einsetzt, wer welche Anwendungen nutzt und wozu er sie nutzt. Nur wenn man URL- und Content-Filter sowie Applikationskontrolle kombiniert, erfasst man alle sicherheitsrelevanten Bereiche. URL- und Content-Filter sind vergleichsweise einfach zu handhaben und filtern schnell und zuverlässig unerwünschte Inhalte. Die Applikationskontrolle widmet sich den verbleibenden, notwendigen Diensten und Sites und filtert wiederum deren Inhalte. Ein Beispiel: Eine Firma möchte die Facebook-Nutzung einschränken und teils komplett verbieten. Aber: Einige Abteilungen müssen die firmeneigene Facebook-Seite pflegen können, weitere Dienste im sozialen Netzwerk sollen sie allerdings nicht benutzen. Um dieses Ziel zu erreichen, kann ein Admin wie folgt vorgehen: Er erstellt für die Benutzergruppen, für die Facebook komplett gesperrt werden soll, einen URL-Filter. Niemand aus diesen Gruppen kann die Seite aufrufen. Für die übrigen Benutzergruppen erstellt der Administrator eine Regel bei der Applikationkontrolle. Diese Regel sperrt dann ausschließlich die nicht erlaubten Dienste, während die beispielsweise für die Marketingabteilung notwendigen weiterhin zugänglich sind. Kombiniert ein Unternehmen URL- und Content-Filter mit einer Applikationskontrolle, ist das ein wichtiger Schritt. Allerdings kommen stets neue Anwendungen dazu. Für einen Verantwortlichen ist es schwierig, diese sofort mit den Richtlinien in Einklang zu bringen. Einige Systeme zur Applikationskontrolle können den Datenverkehr aufzeichnen, auswerten und analysieren. Der Admin kann diese Informationen dann gezielt benutzen, um ein Regelwerk zu erstellen, das genau auf die konkrete Netzwerkumgebung abgestimmt und zugleich mit den bestehenden Sicherheitsregeln konform geht.
Das leistet ein Applikationsfilter
Quelle: Gateprotect
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