Die voraussichtlich 2016 in Kraft tretende EU-Datenschutzverordnung basiert auf fünf Jahre alten technologischen Nutzererfahrungen.
Kaum etwas hat sich in den vergangenen Jahren so rapide verändert wie die geschäftliche und gesellschaftliche Nutzung des Internets sowie der mobilen Endgeräte. Mittlerweile sind mobile Devices im Berufs- wie im Privatleben zu ständigen Begleitern geworden und zwar mit allen damit verbundenen Begleiterscheinungen: So gehören die intensive Nutzung von Apps bzw. Cloud-Services, von sozialen Netzwerken und Streaming-Diensten inzwischen fest zum Alltag. Doch damit nicht genug stehen zahlreiche neue Technologien in den Startlöchern, die unseren bislang gewohnten Alltag weitreichend umkrempeln werden. Automatisiertes Fahren inklusive sämtlicher Errungenschaften der Connected Cars ist damit ebenso gemeint wie die Integration des „Internets der Dinge“ im sogenannten „smarten“ Zuhause. Ein anderes Beispiel ist der Einsatz ziviler Flugdrohnen, etwa, um Pakete schneller von A nach B zu bringen oder die Werksgelände großer Industriebetriebe besser ausspionieren zu können.
Die just skizzierten Szenarien zeigen, wie schnell sich ein Wandel vollziehen kann. Dabei gilt es nicht nur für die IT-Verantwortlichen in den Unternehmen, sondern insbesondere auch für die Politik, stets auf Höhe der Zeit zu sein. Denn technologisch große Sprünge sollten auf einem allgemeingültigen, rechtlichen Rahmen basieren. Erst dann wird klar, wer bei einem Unfall mit selbstfahrenden Autos für den Schaden haftet. Oder, ob ein Werksleiter eine Drohne über dem Firmengelände selbst abschießen darf oder besser die Polizei anrücken lässt.
Langer Rede, kurzer Sinn: Wer heuzutage – wie derzeit die EU – ein Datenschutzgesetz auf den Weg bringen möchte, sollte die aktuellen Auswüchse von Informationstechnologien tunlichst berücksichtigen. In der Realität basiert jedoch ein Gros der geplanten EU-Regelungen auf einem bereits 2012 von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf zur Datenschutzgrundverordnung. Dieser wiederum bezieht sich u.a. auf eine von der Kommission in Auftrag gegebene Meinungsumfrage in den EU-Ländern aus dem Jahr 2010. Im Klartext bedeutet dies: Die voraussichtlich 2016 in Kraft tretende EU-Datenschutzverordnung basiert auf fünf Jahre alten technologischen Nutzererfahrungen – willkommen in der Datenschutz-Antike.