Cyber-Angriffe können staatsanwaltliche Ermittlungen nachsichziehen und damit jeden IT-, Daten- und Service-Provider treffen.
Es passiert nicht oft, aber immer unverhofft: Staatsanwaltliche Ermittlungen können jeden IT-, Daten- und Service-Provider treffen. Das Risiko ist unterschiedlich hoch – je nachdem, welche Dienste sie anbieten und wer ihre Kunden und Auftraggeber sind. Dabei besteht die Gefahr, dass die Ermittlungen beim betroffenen Anbieter große Kollateralschäden nach sich ziehen. Und stehen Staatsanwalt, Polizei, Steuer- oder Zollfahndung sogar zwecks Durchsuchung vor der Tür, ist es viel zu spät, sich die richtige Vorgehensweise zu überlegen. Was es im Vorfeld zu beachten gilt und welche Rechte und Pflichten mit der eigentlichen Durchsuchung einhergehen – das erklärt der Anbieterverband Eurocloud in Zusammenarbeit mit der Sozietät Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte in einem aktuellen Leitfaden.
„Die Ermittlungen bedeuten ein legales Durchbrechen der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die die Unternehmens-IT vor Angriffen und Ausfällen schützen sollen. Je nach Verlauf kann die Durchsuchung dieselben Auswirkungen wie ein IT-Sicherheitsvorfall haben. Deshalb sollte die Vorbereitung darauf unbedingt als Bestandteil der IT-Security-Policy verstanden werden“, sagt Andreas Weiss, Direktor Eurocloud Deutschland_eco e. V. Gerade für Provider sei die Durchsuchung eine Gratwanderung. Einerseits ist niemand gezwungen, aktiv an der Ermittlung mitzuwirken und freiwillig Angaben zu machen. Anderseits sind sie vertraglich verpflichtet, ihre Kunden zu schützen. „Sind die Provider nicht auf die Maßnahme vorbereitet und kommt es daher zu Schäden bei Kunden, gegen die sich die Ermittlungsmaßnahme nicht richtet, besteht für sie ein Haftungsrisiko“, betont Dr. Jens Eckhardt, Eurocloud Vorstand Recht & Compliance und Mitautor des Leitfadens.
Vor diesem Hintergrund ist es schon im Vorfeld wichtig, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen und die Maßnahmen bei Durchsuchung, Beschlagnahme oder Auskunftsverlangen zu definieren. Wie im Bereich IT-Sicherheit üblich, sollte der Ablauf konkret getestet werden, denn meist zeigen sich dabei erst die echten Probleme.
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