Alle bestehenden Arbeitsverträge betroffener Mitarbeiter bei der EZB sollen eingehalten werden.
Der Vertrag umfasst das IT-Support-Desk und den Betrieb des Rechenzentrums. Die zunehmende Standardisierung der IT-Services begünstigte die Entscheidung der EZB, diese von einem externen, spezialisierten Anbieter managen zu lassen. Die EZB gewinnt dadurch mehr Flexibilität, um sich auf ihre eigentlichen Aufgaben zu konzentrieren.
Dank der Kooperation kann die EZB ihre Position als Zentralbank festigen. Unisys wird als Dienstleister sowohl die IT-Sicherheitsrichtlinien als auch den Ethikrahmen einhalten. Die EZB hat bereits in mehreren anderen Bereichen ihrer IT externe Anbieter beauftragt – etwa bei der Projektabwicklung und der laufenden Wartung.
Die Bank bleibt nach wie vor Eigentümerin ihrer Hard- und Software. Alle betroffenen Services werden weiterhin im eigenen Rechenzentrum gehostet, heißt es. Alle bestehenden Arbeitsverträge betroffener Mitarbeiter sollen eingehalten werden. Es werde keine Entlassungen oder Kündigungen von Arbeitsverträgen für festangestellte Mitarbeiter geben. Die EZB hat sich zudem bereits in Abstimmung mit den Personalvertretern auf eine Übergangsregelung für Zeitarbeitskräfte geeinigt.
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