Stefan Karl, Chief Solution Expert Finance Solutions bei der SAP AG
IT-DIRECTOR: Herr Karl, welche Unternehmen sind von der E-Bilanz betroffen?
S. Karl: Die E-Bilanz betrifft alle nach §4 und §5 EStG bilanzierenden Unternehmen unabhängig von der Unternehmensgröße.
IT-DIRECTOR: Die E-Bilanz ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 begonnen haben, verpflichtend anzuwenden. Welche Übergangsregelungen gibt es derzeit? Bis wann dürfen Unternehmen noch eine Papiereinreichung vornehmen?
S. Karl: Gemäß BMF-Anwendungsschreiben vom 28. September 2011 wird eine Papiermeldung im Erstjahr, 2012 oder 2012/2013 bei abweichendem Wirtschaftsjahr, nicht beanstandet. Für Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften, wirtschaftliche Betriebe von steuerbegünstigten Körperschaften und Gewerbebetriebe von juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist die E-Bilanz erst für Geschäftsjahre verpflichtend, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.
IT-DIRECTOR: Welche Daten müssen die Betriebe im Rahmen von E-Bilanz nun elektronisch übermitteln?
S. Karl: Unternehmen müssen die Handelsbilanz/-GuV inklusive einer steuerlichen Überleitungsrechnung oder Steuerbilanz/-GuV übermitteln. Zusätzlich müssen Stammdaten zum Unternehmen und Berichtsanlass gemeldet werden, sogenannte GCD-Daten (Global Common Data).
IT-DIRECTOR: Wo lauern für die Verantwortlichen mögliche Gefahren bei der Umstellung auf die E-Bilanz?
S. Karl: Unternehmen sollten die für die E-Bilanz notwendigen oder gewünschten Prozessänderungen in der Buchhaltung beziehungsweise den Buchhaltungssystemen möglichst vor dem Beginn des zu meldenden Geschäftsjahres durchführen.
IT-DIRECTOR: Inwieweit kann die E-Bilanz mit bereits vorhandener Finanzsoftware gestemmt werden? Oder müssen Unternehmen eine Aktualisierung Ihrer Finanzsysteme vornehmen bzw. diese um neue Funktionen ergänzen? Wenn ja, um welche?
S. Karl: Die E-Bilanz beinhaltet neue Anforderungen, die in der Regel eine Erweiterung der Finanzsoftware erforderlich machen. SAP empfiehlt, vorbereitende Schritte bereits im ERP-System durchzuführen wie etwa die Zuordnung von Konten zu den sogenannten Taxonomiepositionen der E-Bilanz. Wir haben unsere Software SAP ERP daher entsprechend erweitert. Für die Transformation der Daten in das Format XBRL (Extensible Business Reporting Language) und die Übermittlung mit der ERiC-Komponente der Finanzbehörden bieten wir zwei separate Lösungen an.
IT-DIRECTOR: Wie kann die Sicherheit der Finanzdaten gewährleistet werden – zum einen auf Seiten des Anwenderunternehmens und zum anderen auf der der Finanzbehörde?
S. Karl: Unternehmen sollten sicherstellen, dass die für die E-Bilanz relevanten Prozesse bereits durch ihr ERP-System abgedeckt werden. Falls dies nicht der Fall ist, können sie auch ergänzende Lösungen nutzen, die eine vergleichbare Funktionalität anbieten – etwa in den Bereichen Zugriffsschutz, Audit-Trail und Dokumentenmanagement.