EU-Datenschutz-Grundverordnung

Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Interview mit Andreas von Sprecher, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Hüppi & von Sprecher in Zürich über die geplante Datenschutz-Grundverordnung der EU.

Andreas von Sprecher, Hüppi & von Sprecher

„Einer Regulierung ist es noch nie gelungen, das technisch Machbare zu verhindern“, weiß Rechtsanwalt Andreas von Sprecher von der Kanzlei Hüppi & von Sprecher.

IT-DIRECTOR: Herr von Sprecher, derzeit befindet sich eine neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Abstimmung, mit der die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vereinheitlicht werden sollen. Welche Änderungen erwarten Sie?
A. von Sprecher:
Die geplante Datenschutz-Grundverordnung der EU will als Teil der EU-Datenschutzreform die Datenschutzrichtlinie von 1995 ersetzen und den einheitlichen Schutz von personenbezogenen Daten, welche durch private Unternehmen verarbeitet werden, in der gesamten EU garantieren. Die Grundverordnung findet auch Anwendung auf Unternehmen außerhalb der EU, welche ihre Leistungen an EU-Bürger anbieten, und sie bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht, um eine Verwässerung in den einzelnen Staaten zu verhindern. Inhaltlich sollen mitunter das sogenannte „Recht auf Vergessen“ und die Datenportabilität gewährleistet werden, wobei aus Praktikersicht Fragezeichen hinter die Umsetzung dieser Vorhaben gesetzt werden. Kritisiert wird im weiteren, dass die Pflicht, einen internen Datenschutzbeauftragten zu designieren und die Dokumentation zu gewährleisten, nur für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter gelten soll.

IT-DIRECTOR: Welchen Einfluss wird das Ganze auf Kunden außerhalb der EU haben? Gilt hier dann auch der Datenschutz nach deutschen Regeln?
A. von Sprecher:
Der Schutz der EU-Grundverordnung wird verlangt von Unternehmen, welche die Daten in der EU bearbeiten oder Kunden in der EU anbieten, was auch auf die meisten großen Nicht-EU-Unternehmen zutrifft. Bereits heute bestehen sogenannte „Save Harbor“-Abkommen zwischen der USA und der EU bzw. Schweiz, welche auf vertraglicher Basis Bereiche des Datenschutzes regeln.

IT-DIRECTOR: Wird die neue Grundverordnung Ihrer Meinung nach der massenhaften Ausspähung von Daten im Internet einen Riegel vorschieben?
A. von Sprecher:
Einer Regulierung ist es noch nie gelungen, das technisch Machbare zu verhindern. Als positiven Effekt kann die einheitlich angewendete Grundverordnung allenfalls den Qualitätsvergleich unter den Anbietern erleichtern und diese dazu motivieren, den höchsten technischen Stand der Sicherheit zu implementieren, um sich von der Konkurrenz abzuheben.

©2026Alle Rechte bei MEDIENHAUS Verlag GmbH

Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung zu. Weitere Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

ok