Kleinanleger und KI-Startups

SPV-Trick: Anteile an KI-Firmen auch ohne Aktien

Viele Großinvestoren gründen Zweckgesellschaften (SPVs, Special Purpose Vehicles) und verkaufen dann Anteile an ihren Investments.

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KI-Investitionen sind für Kleinanleger schwierig

Anthropic, OpenAI und Perplexity - wären diese drei KI-Startups an der Börse, wären sie Aktienstars.  Doch der Club der Großinvestoren für Startups ist eine geschlossene Gesellschaft, "Kleinanleger" wie vermögende Privatpersonen oder Family Offices haben Schwierigkeiten, an Anteile zu kommen.

Doch es gibt schon seit längerem einen Trick, der zum Teil von Großinvestoren mit Zugriff auf die begehrten Startup-Anteile genutzt wird: Sie gründen eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicles, SPVs), in der mehrere Parteien ihr Geld zusammenlegen, um sich einen Anteil an einem Unternehmen zu teilen. Dafür verlangen sie hohe Gebühren und einen Teil des Gewinns.

Doch dieser Zweitmarkt ist eine Art wilder Westen: Einige  Anbieter verlangen bis zu zwei Prozent der Investitionssumme als Gebühr und kassieren bis zu 20 Prozent der Gewinne. Darüber hinaus gibt es inzwischen SPVs, die über SPVs gegründet werden: Sie verkaufen die Anteile weiter und verlangen dafür erneut Gebühren.

Einige Investoren und Börsenexperten warnen vor solchen SPVs. Sie seien zu teuer, hätten keinerlei Informationspflichten bezüglich der Investments und das Risiko sei schwer abzuschätzen. Vor allem für echte Kleinanleger könnten SPVs  zu einem Problem werden.

Quelle: TechCrunch

Bild: Thomas Breher / Pixabay

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