Was ist zu beachten?

Tipps rund um die UC-Compliance

Tipps rund um die UC-Compliance
  • Binden Sie den Betriebsrat so früh wie möglich in die Planung und Durchführung eines UC-Projektes ein.
  • Treffen Sie mit dem Betriebsrat auf jeden Fall eine schriftliche Vereinbarung, die neben der UC-Einführung auch die konkrete künftige Anwendung der Systeme im eigenen Unternehmen regelt.
  • Siedeln Sie die Betriebsüberwachung von Instant Messaging und Präsenzinformationen auf jeden Fall innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens an.
  • Planen Sie intensive Schulungsphasen ein und erstellen Sie eine unternehmensweit gültige Policy für Unified Communications

 

Bildquelle: © thesuperph/iStockphoto.com

 

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