Kommentar

Virtuelles Superwahljahr

Unschöne Bilder aus Katastrophengebieten, Plagiatsvorwürfe und Cum-Ex-Skandale: Kurz vor der Wahl haben die Kanzlerkandidaten etliche Baustellen. Trotzdem – und gerade deshalb – müssen sie an ihrer Digitalkompetenz arbeiten.

Kanzleramt in Berlin

Wem übergibt Angela Merkel nach ihrer Amtszeit wohl die Schlüssel zum Bundeskanzleramt? Darüber entscheidet auch die digitale Kompetenz der Bewerber.

Im September wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt und in diesem Jahr bewerben sich gleich drei Kandidaten um das Kanzleramt. Neben der Klimakrise, den Auswirkungen des Coronavirus und dem Aufwärmen der etwas erkalteten deutsch-amerikanischen Beziehungen gilt es, die Wähler beim Brandthema „Digitalkompetenz“ zu punkten.

Breitbandausbau, Industrie 4.0, digitale Bildung – die Liste der Themen, mit denen die Parteien überzeugen müssen, ist lang und wird immer länger. Dabei gibt es einiges aufzuholen. Bislang – so legte jüngst das digitalpolitische Wahlbarometer des Eco-Verbands und Civey offen – sind 71,4 Prozent der Befragten in keinem digitalpolitischen Bereich zufrieden mit der Politik der Bundesregierung. Besonders schmerzlich: Stolze 76 Prozent halten gar den Digitalstandort Deutschland per se für nicht wettbewerbsfähig. Gleichzeitig messen dem Thema immer mehr Wähler große Bedeutung zu.

Doch nicht nur Strategien für die digitale Gegenwart und Zukunft des Landes sind im diesem Superwahljahr gefragt, auch die digitale Kompetenz der Bewerber und ihrer Teams selbst wird auf eine harte Probe gestellt. Seit Jahren gibt es den Trend zu einem „asymmetrischen“ Wahlkampf, in dem Wähler zunehmend ihre Informationen über Facebook, Twitter und Co. beziehen. Zusätzlich zu diesem Trend, der sich spätestens seit der „Zwitscherfreudigkeit“ Donald Trumps auch hierzulande manifestiert, hat Corona die Bedeutung des persönlichen Haustürwahlkampfs deutlich gemindert.

Einerseits bietet dies den Wählern einen sehr demokratischen Zugang zu den Kandidaten und zur Teilhabe am politischen Diskurs. Andererseits sind nicht alle Parteien in der Social-Media-Nutzung routiniert – peinliche Fauxpas werden rasend schnell verbreitet und das Netz vergisst nicht. Hinzu kommt, dass – so hat es z.B. der 2020er Parteitag der ansonsten digital versierten Grünen gezeigt – die virtuelle Ansprache ohne Live-Publikum schnell hölzern wirken kann. Und auch ein souveräner Umgang mit beleidigenden oder verleumderischen Reaktionen will geübt sein. Hier gilt es, eine verbindliche Grenze zwischen „unschön“ und „strafrechtlich relevant“ zu ziehen.

Dies ist ein Artikel aus unserer Print-Ausgabe 7-8/2021. Bestellen Sie ein kostenfreies Probe-Abo.

Zunehmend wichtig wird vor dem Hintergrund digitaler Wahlkämpfe, die Rolle der großen Tech-Konzerne zu definieren. Einerseits sind ihre Plattformen nämlich wichtiges Gut bei der Ausübung demokratischer Meinungsäußerung, andererseits haben sie als Privatunternehmen aber auch eine gewisse Hoheit wenn es um die Einhaltung ihrer Richtlinien geht. Auch hier hat Donald Trump mit seiner Verbannung von den großen Plattformen Maßstäbe gesetzt. Maßstäbe, die man, egal wie man zum Ex- Präsidenten steht, auch hierzulande zumindest hinterfragen sollte.

Der Einsatz digitaler Wahlkampfstrategien steht erst am Anfang und es gibt noch einige Kinderkrankheiten zu beheben. Dennoch könnte 2021 das erste Jahr sein, in dem gilt: „Wer die Netzgemeinde nicht ehrt, ist der Stimme nicht wert!“.

 

Bildquelle: Getty Images/iStock/ Getty Images Plus

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