Im Jahr 2016 sollte man die viel beschworenen Trendthemen wie Big Data, Internet der Dinge, Industrie 4.0, 3D-Printing und VR nicht außer Acht lassen.
Neues Jahr, neues Glück? Was vielleicht für manche private Belange gelten mag, trifft für die Aufgaben von IT-Abteilungen eher weniger zu. Hier geht es vielmehr um gewissenhafte inhaltliche Arbeit, gute Projektvorbereitungen und -umsetzungen sowie die Nutzung der entsprechenden Tools zur Aufrechterhaltung des IT-Betriebs. Überdies gilt es für die Verantwortlichen, nicht nur stets auf Höhe der Zeit zu sein, sondern immer auch mit Blick auf die Zukunft zu agieren. Denn hinkt die technologische Basis der Unternehmens-IT den realwirtschaftlichen Anforderungen hinterher, kann dies schnell ins Auge gehen.
Für das Jahr 2016 bedeutet dies konkret, die momentan viel beschworenen, allgegenwärtigen Trendthemen wie Big Data, Internet der Dinge/Industrie 4.0, 3D-Printing oder Virtual Reality nicht außer Acht zu lassen. Doch damit nicht genug, trägt der Gesetzgeber sein Übriges dazu bei, dass in IT- und Fachabteilungen keine Langeweile aufkommen wird. So erfordert das im Juli 2015 in Kraft getretene IT-Sicherheitsgesetz bei den betroffenen Unternehmen bzw. Betreibern kritischer Infrastrukturen (Kritis) weitere Maßnahmen „zum Nachweis angemessener technischer und organisatorischer Vorkehrungen zur IT-Sicherheit“. Zudem sollte den Handelnden bewusst sein, dass mit dem „EU-Richtlinienentwurf zur Informations- und Netzsicherheit“ das europäische Pendant zur nationalen Gesetzgebung bereits in der Mache ist.
Darüber hinaus gibt es seit Anfang Februar 2016 ein Nachfolgekonstrukt des im vergangenen Oktober gekippten Safe-Harbor-Abkommens. Diese Entscheidung war an der Zeit, agierten doch viele Firmen zwischenzeitlich ins Blaue hinein, was eine Datenverarbeitung in den USA anbelangt. Künftig soll das neue "EU-US Privacy Shield" den Datenverkehr zwischen EU-Unternehmen und den USA regeln.
Nicht zuletzt sollten die Verantwortlichen die noch im Dezember 2015 beschlossene EU-Datenschutzgrundverordnung bei der Planung künftiger IT-Vorhaben berücksichtigen. Zwar tritt die Verordnung erst im Jahr 2018 in Kraft, allerdings wird sich dadurch bei vielen Unternehmen einiges im Umgang mit personenbezogenen Daten ändern – im Sinne von Datenschutz und Privatsphäre.
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