BGH vor Urteil

Wann muss Google bestimmte Suchergebnisse entfernen?

Der Bundesgerichtshof (BGH) steht vor der Klärung der Frage, wann Suchmaschinenbetreiber wie Google dazu verpflichtet sind, Links zu fragwürdigen Artikeln auf Wunsch des Betroffenen zu löschen.

Google-Suchmaschine

Die Kläger wollen, dass bestimmte Artikel nicht mehr in der Trefferliste angezeigt werden, wenn man nach ihren Namen sucht.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte dazu im Dezember allgemeine Vorgaben gemacht. Die obersten deutschen Zivilrichter in Karlsruhe wenden diese Maßstäbe nun auf den konkreten Fall an. Das Urteil soll erst in den nächsten Wochen verkündet werden, wie der Vorsitzende Richter Stephan Seiters in der Verhandlung sagte. Der genaue Termin stand zunächst nicht fest.

In dem Fall sieht sich ein Paar aus der Finanzdienstleistungsbranche von einer US-amerikanischen Internetseite in Misskredit gebracht. Die Kläger wollen erreichen, dass bestimmte Artikel nicht mehr in der Trefferliste angezeigt werden, wenn man nach ihren Namen sucht. Auch Fotos von ihnen aus einem der Artikel sollen nicht mehr als kleine Vorschaubilder („Thumbnails“) auftauchen. Google hatte die Löschung verweigert. Man könne nicht beurteilen, was stimme und was nicht.

Copyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten.

©2026Alle Rechte bei MEDIENHAUS Verlag GmbH

Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung zu. Weitere Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

ok