Der EuGH könnte in Bälde auch die Regelungen zum EU-US Privacy Shield erneut kippen.
Nachdem im Oktober vergangenen Jahres die bisherigen Safe-Harbor-Vereinbarungen durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) für unwirksam erklärt wurden, hingen viele Unternehmen zunächst buchstäblich in der Luft. Denn eine Neureglung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Datenaustausch zwischen der EU und den USA ließ einige Zeit auf sich warten.
Anfang Februar 2016 war es dann endlich soweit: Mit dem sogenannten EU-US Privacy Shield war der Nachfolger von Safe Harbor geboren. Doch konnte man damit für die betroffenen Unternehmen tatsächlich alle Unklarheiten aus dem Weg räumen?
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Wohl eher nicht: Fakt ist, die neuen Privacy-Shield-Regelungen basieren auf Vereinbarungen der EU-Kommission und US-Regierung. Konkrete Gesetzestexte dazu sucht man – Stand 26. Februar 2016 – bislang jedoch vergebens. Desweiteren scheiden sich an dem Nachfolgekonstrukt für Safe Habor die Geister: Während der eine oder andere Branchenkenner über eine zügige Einigung seitens der Politik froh ist, werfen andere den Handelnden vor, das Konstrukt „ohne verbindlichen Vertragstext aus dem Nichts gestampft zu haben“. Darüber hinaus kritisieren Datenschützer, dass die angekündigten Regelungen ähnlich wie beim Vorgänger Safe Harbor viel zu lax seien. Von daher könnte der EuGH in Bälde auch die Regelungen zum EU-US Privacy Shield erneut kippen.
Bis die Neuregelungen alle erforderlichen Gremien durchlaufen haben und in konkreten Richtlinien bzw. Gesetzen münden, bewegen sich Unternehmen, die Daten in den USA vorhalten, auf dünnem Eis. Von daher sollte jeder Verantwortliche seine Content-Strategie auf den Prüfstand stellen. Denn vor dem Hintergrund des im Juni 2015 verabschiedeten „Freedom Act“ (zuvor: Patriot Act) dürfen US-amerikanische Regierungsstellen uneingeschränkt Zugriff auf alle von US-Unternehmen verarbeiteten Daten nehmen – und zwar unabhängig davon, an welchem Ort sich diese befinden. Laut Experten steht diese Rechtsauffassung „im krassen Gegensatz zu den Vorgaben, die europäische Datenschutzbehörden für die Handhabung insbesondere personenbezogener Daten haben“.
Bildquelle: Thinkstock/Photodisc