„Im Zeitalter der Digitalisierung möchte man papiergebundene Verfahren durch den elektronischen Datenfluss ablösen“, sagt Martin Bauer.
ITM: Herr Bauer, wann soll die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) kommen?
Martin Bauer: In Teilen wurde die eAU bereits im Jahr 2021 eingeführt und seit dem 1. Januar 2022 sind die Software-Hersteller von zertifizierten Entgeltabrechnungsprogrammen verpflichtender Bestandteil des Verfahrens. Ursprünglich war für den 1. Juli dieses Jahres angekündigt, dass alle Beteiligten – auch Arbeitgeber – die eAU anwenden müssen. Da es im Ablauf aber wohl noch an der einen oder anderen Stelle klemmt, wurde vom Bundestag am 11. Februar 2022 die Einführung auf den 1. Januar 2023 verschoben.
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ITM: Wie soll die Umsetzung in der Praxis erfolgen?
Bauer: Nach der Einführung erhält der Arbeitnehmer keine Papierbescheinigung mehr, die er an den Arbeitgeber weitergeben könnte. Stattdessen übermitteln Ärzte und Krankenhäuser die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse des Patienten. Der Patient selbst erhält voraussichtlich ein Protokoll der zu übermittelnden Daten. Der Mitarbeiter meldet dann nach der Krankschreibung wie bisher dem Arbeitgeber, dass er krankgeschrieben ist – und von wann bis wann. Mit diesen Informationen kann der Arbeitgeber die eAU vom GKV-Kommunikationsserver abrufen.
ITM: Welche Vorteile soll das neue Verfahren bringen?
Bauer: Im Zeitalter der Digitalisierung möchte man papiergebundene Verfahren durch den elektronischen Datenfluss ablösen. Dies bringt Vorteile, wie eine grundlegende Vereinheitlichung und eine hohe Qualität im Verfahren.
ITM: Seit 1. Januar 2022 läuft ein gesetzliches Pilotverfahren. Inwiefern gibt es hier vielleicht schon erste Erfahrungsberichte?
Bauer: Nach Aussage des Bürgerservice des Bundesministeriums für Gesundheit übertragen die Ärzte bereits mehr als 20 Prozent aller AUs elektronisch an die Krankenkassen. Auch von unseren Kunden kommen positive Rückmeldungen, was den Ablauf des elektronischen Verfahrens angeht. Dies funktioniert bisher also ohne große Reibereien.
ITM: Welche Schwierigkeiten und Herausforderungen gilt es bei der Umsetzung noch zu überwinden?
Bauer: Als problematisch wird die Verlagerung der Arbeitslast an den Lohnsachbearbeiter gesehen. Durch die Systemumstellung kommt der „gelbe Schein“ nicht mehr per Post ins Haus, sondern muss nach der Krankmeldung des Arbeitnehmers zunächst elektronisch angefordert werden. Erst dann kann die Krankzeit in der Lohnabrechnung verarbeitet werden. Zudem gibt es weitere problematische Bereiche, etwa die organisatorische Seite: Das neue eAU-Verfahren findet zunächst nur bei gesetzlich Versicherten Anwendung. Noch nicht einbezogen sind Arbeitsunfähigkeiten bei Rehabilitationsmaßnahmen, Erkrankungen eines Kindes und Krankschreibungen durch ausländische Ärzte. Für all diese Fälle bleibt das alte System erstmal unverändert. Es bestehen also parallel zwei Systeme. Auch Software-seitig gibt es Herausforderungen: Die Lohnprogramme werden über automatisierte Schnittstellen verfügen müssen, um den Ablauf so reibungslos wie möglich organisieren zu können.
Bildquelle: Wolters Kluwer