Auf was sollten Mittelständler achten?

Checkliste zur sicheren Datenlöschung

Damit Unbefugte keinen Zugriff auf nicht mehr benötigte Daten erhalten, sollten mittelständische Unternehmen Daten- und Datenträger korrekt und sicher löschen (lassen) – was gibt es dabei zu beachten?

Zerstörte Datenträger müssen säuberlich dokumentiert werden.

Für viele Mittelständler ist eine eigene Ausstattung für die korrekte Datenträgervernichtung bzw. -löschung oft kostspielig in der Anschaffung und komplex in der Bedienung – so können sie alternativ einen IT-Dienstleister mit der externen Datenlöschung und –Entsorgung beauftragen. Folgende Aspekte sollten Unternehmen laut der K&P Computer Service- und Vertriebs-GmbH dabei beachten:

  • Sind personenbezogene Daten betroffen sollte ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach §11 BDSG abgeschlossen werden, u.a. mit folgenden Informationen: Umfang, Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung oder Nutzung von Daten; zu treffende technische und organisatorische Maßnahmen; Pflichten des Auftragnehmers; Kontrollrechte des Auftraggebers, Umfang der Weisungsbefugnisse des Auftraggebers u.v.m. Außerdem wird eine sorgfältige Auswahl des Auftragnehmers gefordert.
  • Beim Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zur Entsorgung der Datenträger sollten Mittelständler darauf achten, dass das Lösch-/ Vernichtungsverfahren (z.B. Überschreiben, Schreddern, Degaussen) und ggf. auch die Norm genau definiert sind.
  • Es sollte eine Geheimhaltungsvereinbarung für nicht-personenbezogene Daten abgeschlossen werden. Diese sollte auch eine Vertragsstrafe bei Verstößen beinhalten.
  • Unternehmen müssen sicherstellen, dass zu löschende/zu zerstörende Datenträger dokumentiert und in gesicherten Behältern gesammelt/gelagert werden. Die Dokumentation umfasst Art, Seriennummer und ggf. Hersteller sowie Typ jedes Datenträgers.
  • Es sollte geprüft werden, ob ein sicherer Transport der Datenträger zum Ort der Vernichtung/Löschung gewährleistet ist. Der Transport sollte nur in verschlossenen und/oder plombierten Behältern und möglichst als Direktfahrt – ggf. mit GPS-Überwachung – stattfinden.
  • Mittelständler sollten prüfen, ob die lückenlose Dokumentation aller Prozessschritte durch Übergabe- und Transportprotokolle gewährleistet ist: vom dem Zeitpunkt, an dem die Datenträger dem externen Dienstleister übergeben werden, bis zur Vernichtung bzw. Löschung der Datenträger.
  • Der Dienstleister sollte dem Kunden ein Löschzertifikat ausstellen, das mindestens folgende Informationen beinhaltet: Ort und Datum der Vernichtung/Löschung; Seriennummer der Festplatte, idealerweise auch Hersteller und Typ; eingesetztes Lösch-/bzw. Vernichtungsverfahren; ggf. Angaben zur weiteren Verwendung des Datenträgers.

Bildquelle: © Thinkstock/iStockphoto

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