Unternehmen müssen im Zuge des „Green Deals“ der Europäischen Kommission noch viel sparsamer im Umgang mit Ressourcen sein als bislang. ((Bildquelle: Getty Images / iStock / Getty Images Plus))
„Unternehmen benötigen, um das Gesetz nicht nur kosmetisch umzusetzen, Weit- und Tiefsicht, also belastbare Transparenz über ihre komplette Lieferkette“, betont Karin Gräslund. ((Bildquelle: DSAG))
„Nachhaltigkeit ist nicht mehr nur ein ‚Nice-to-have‘, sondern ein ‚Must-have‘“, sagt Dr. José A. Campos Nave. ((Bildquelle: Rödl & Partner))
Das neue Gesetz verpflichtet Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten innerhalb ihrer globalen Lieferketten zu beachten, umzusetzen und bei Bedarf zu ahnden. Allerdings gelten die Sorgfaltspflichten juristisch nur für direkte Zulieferer und gegebenenfalls deren Zulieferer. Mittelstandsvertreter wie die Industrie- und Handelskammern warnen: Die dafür notwendige Datenbeschaffung wird in der Lieferkette an die kleineren Zulieferer weitergereicht werden, betrifft die Wertschöpfungsketten und -netzwerke in Deutschland also insgesamt. IT-MITTELSTAND befragte zwei Experten, was Mittelständler von dem neuen Gesetz erwarten können und wie sie sich IT-seitig darauf vorbereiten sollten.
ITM: Frau Gräslund, Herr Dr. Campos Nave, welche wichtigen Konsequenzen mit Blick auf die Nachhaltigkeit hat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für den deutschen Mittelstand?
Karin Gräslund: Das Gesetz wird Mittelständler vor Herausforderungen stellen. Bereits seit Längerem lassen sich größere Unternehmen vertraglich auch von kleineren Partnern zusichern, dass Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Menschenrechte und des Umweltschutzes eingehalten werden. Somit ist zu erwarten, dass die notwendige Datenbeschaffung in der Lieferkette an die kleineren Zulieferer weitergereicht wird, um das LkSG erfüllen zu können. Besonders herausfordernd ist dabei für den Mittelstand, dass die Unternehmen das neue Gesetz mit den bestehenden IT-Infrastrukturen, Software-Lizenzen und Wartungsverträgen optimal handhaben müssen. Denn administrativer Aufwand und gesetzliche Anforderungen werden weiter steigen.
José A. Campos Nave: Unter dem neuen Gesetz sind deutsche Unternehmen zukünftig ab einer bestimmten Größe verpflichtet, ihrer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte auch in direkten Lieferketten nachzukommen. Auch Unternehmen, die nicht den Schwellenwert von 1.000 Mitarbeitern erreichen, müssen damit rechnen, durch ihre Auftraggeber vertraglich auf die Anforderungen des LkSG verpflichtet zu werden. Unternehmen sollen sich nach dem Willen des deutschen Gesetzgebers insbesondere mit fünf Kernelementen der Sorgfaltspflicht befassen. Grundlegend soll die Übernahme von Verantwortung durch die Aufnahme von Menschenrechten in die Unternehmensphilosophie erfolgen. Risiken für Menschenrechte sind durch die Frage, wo im individuellen Geschäftsmodell potenzielle oder tatsächliche Verletzungen drohen, zu analysieren. Gleichzeitig kommen der Risikominimierung durch das Ergreifen von Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen – beispielsweise in Form von Verstößen gegen Arbeits- und Sozialstandards – sowie der laufenden Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Wo Verletzungen bereits eingetreten sind, sind diese zu beenden. Darüber hinaus müssen alle relevanten Stakeholder über die Nachhaltigkeitsmaßnahmen informiert werden und es muss ein Beschwerdeverfahren eingeführt werden, das es diesen ermöglicht, mittels eines transparenten Verfahrens Rechte einzufordern.
ITM: Wie kann das LkSG dem Mittelstand dabei helfen, dem Trend zu mehr Nachhaltigkeit zu folgen und das eigene Geschäftsmodell zukunftsfähiger zu machen?
Campos Nave: Das LkSG unterstützt den Trend zu mehr Nachhaltigkeit, indem es den Schutz der Menschenrechte nunmehr „in Gesetzesform gegossen hat“. Nachhaltigkeit ist nicht mehr nur ein „Nice-to-have“, sondern ein „Must-have“ – die Befassung mit den Vorgaben des Gesetzes ist deshalb für alle Unternehmen dringend angezeigt. Die Anforderungen des LkSG begründen für Unternehmen klare Bemühungspflichten, die sich auf sämtliche Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens beziehen. Folglich müssen alle Geschäftsmodelle mit Blick auf die fünf Kernelemente der Sorgfaltspflichten geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Social Due Diligences und Supply Chain Audits ermöglichen es dabei Unternehmen, die Arbeits- und Sozialstandards systematisch zu prüfen und Chancen und Risiken in den eigenen Geschäftsmodellen zu erkennen.
Dies ist ein Artikel aus unserer Print-Ausgabe 5/2022. Bestellen Sie ein kostenfreies Probe-Abo.
Gräslund: Das LkSG setzt vorausschauendes Handeln im Umgang mit Menschenrechten und Umweltschutz voraus. Unternehmen benötigen, um das Gesetz nicht nur kosmetisch umzusetzen, Weit- und Tiefsicht, also belastbare Transparenz über ihre komplette Lieferkette. Ausschließlich auf diese Weise ist es nicht nur möglich, nachhaltiger zu agieren, sondern auch etwaige Risiken früh zu erkennen und zu minimieren, besonders bezogen auf die Außenwahrnehmung des Unternehmens. Deren Bedeutung steigt mit wachsender Nutzung sozialer Medien auch im Business stetig. Gleichzeitig hilft solch eine „gläserne Lieferkette“ dabei, eine gewisse Versorgungssicherheit zu schaffen und Ausweichstrategien zu bewerten.
ITM: Was muss der IT-Bereich tun, damit entsprechende IT-Systeme rechtzeitig bereitstehen und im Idealfall schon den Weg für weiterreichende Nachhaltigkeitslösungen ebnen, wie sie z.B. von der EU-Kommission bereits diskutiert werden?
Gräslund: Als Deutsche SAP-Anwendergruppe fordern wir nicht weniger als die technischen Rahmenbedingungen dafür, das LkSG erfüllen und in einen Wettbewerbsvorteil ummünzen zu können. Es ist mit der gewachsenen Komplexität in und zwischen Unternehmenssystemen eine echte Herausforderung, hier überhaupt einen Überblick zu gewinnen – und in der Vergangenheit ist die Vereinfachung dieser Systeme in Deutschland bzw. in der Europäischen Union viel zu wenig angegangen worden. Wir nehmen dies nun gemeinsam – Stück für Stück und nach Maßgabe der regionalen Markterfordernisse – in Angriff. Software-Hersteller müssen den europäischen Unternehmen den Weg zur Umsetzung des LkSG erleichtern. Konkret bezogen auf SAP bedeutet das, dass der Bedarf an digitalisierten Anwendungen, die auf bestehenden Lösungen für das Lieferketten-Management aufbauen, erkannt und bedient werden muss. Gleichzeitig ist eine vorkonfigurierte Template-Lösung für bestehende Anwender vor allem On-Premises erforderlich. Bereitgestellt werden sollten diese Funktionen im Rahmen des Supports, sodass sie für Bestandskunden der existierenden Lösungen kostenneutral bleiben. Als DSAG setzen wir uns dafür ein, dass die Kombination aus den geplanten neuen Funktionen und dem Template rechtzeitig bereitstehen und zudem bereits den Weg für weiterreichende Nachhaltigkeitslösungen ebnen, wie sie z.B. von der EU-Kommission derzeit diskutiert werden.
Campos Nave: Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit kommt der IT-Branche eine besondere Bedeutung zu. Im Rahmen des „Green Deals“ und des Aktionsprogramms der EU-Kommission geht es auch darum, Unternehmen zu verpflichten, ressourcenschonender vorzugehen. Mit der angekündigten Einführung eines digitalen Produktpasses werden die Unternehmen auch verpflichtet, den Ursprung der verwendeten Ressourcen, insbesondere der Metalle und Komponenten, anzugeben. Die Wiederverwendbarkeit der Produkte, die Erhörung der Reparaturfähigkeit der technischen Produkte, die Standardisierung von Komponenten und die bessere Einbeziehung in die Kreislaufwirtschaft sind einige Kernelemente dieser neueren Initiative. Die IT-Wirtschaft sollte sich schon jetzt intensiv und systematisch mit den Anforderungen des digitalen Produktpasses vertraut machen und bereits frühzeitig Beschaffung, Produktion und Wiederverwertung darauf ausrichten.