In Europa gibt es bereits die eIDAS-Verordnung, in der auch die Zulassung privater Vertrauensdienste geregelt ist, doch die gilt natürlich nur in Europa.
Immer wieder gibt es Stolpersteine bei der Einführung von digitalen Identitäten. Doch woran liegt das? Liegt es an den Grundlagen oder an der Umsetzung? Um eine digitale Identität sicher und flächendeckend einzuführen, müssen erst einige grundlegende Herausforderungen in den Blick genommen werden.
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Auch ein digitaler Identitätsnachweis muss gewisse Sicherheitsmerkmale aufweisen, um fälschungssicher zu sein. Statt Wasserzeichen und Hologrammen setzt man im digitalen Bereich auf kryptografische Verfahren, die auf einem privaten und einem öffentlichen Schlüssel basieren. Deren Zusammenhang wird über schwer umkehrbare mathematische Operationen hergestellt. Durch dieses Prinzip ist z.B. das digitale Covid-Zertifikat der EU praktisch fälschungssicher.
Aber was, wenn Kriminelle gar nicht das System an sich angreifen, sondern sich durch Hintertüren Zugang verschaffen? Ein Safe nützt wenig, wenn der Schlüssel offen herumliegt. Es gilt also, den Zugang zu Systemen, mit denen digitale Identitäten erzeugt und verwaltet werden, gut abzusichern. Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass der Zugang zu sensiblen Systemen bestmöglich abgesichert wird.
Früher reichten E-Mail-Adresse und Passwort aus, um eine digitale Identität zu kreieren. Das Internet von heute hat sich aber verändert: Hier befinden sich Finanz- und Gesundheitsdaten und andere sensible Informationen. Vor diesem Hintergrund wird die eindeutige Verknüpfung mit einer realen Identität sehr wichtig. Das heißt, es muss auch eine vertrauenswürdige Instanz geben, die diese Verknüpfung bestätigt. Hier gilt es, für die Zukunft klar zu regeln, wer Identitäten garantieren darf und wie sich z.B. private Anbieter wie etwa Utimaco dafür qualifizieren können.
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