„Extrem bunte, unruhige Hintergründe oder Texte, die sich im Helligkeitswert zu wenig vom Hintergrund unterscheiden oder schlicht zu klein sind, können sich als Barrieren entpuppen“, so Tim Neugebauer, Geschäftsführer der Internetagentur Das Medienkombinat.
ITM: Herr Neugebauer, der freie Zugang zu Angeboten auf Portalen im Internet sollte doch eigentlich selbstverständlich sein. Und dennoch gibt es Barrieren. Um welche handelt es sich?
Tim Neugebauer: Barrieren im Web sind so vielfältig wie das Web selbst: Man unterscheidet hier Nutzerbeeinträchtigungen, die aufgrund visueller, auditiver, motorischer oder kognitiver Faktoren entstehen können. Zu den visuellen Faktoren zählen beispielsweise körperliche Handicaps wie Sehschwächen oder Blindheit. Extrem bunte, unruhige Hintergründe oder Texte, die sich im Helligkeitswert zu wenig vom Hintergrund unterscheiden oder schlicht zu klein sind, können sich hier als Barrieren entpuppen. Sind solche Webangebote schon für Normalsichtige oft eine Herausforderung, lassen sie sich je nach Art und Umfang des individuellen Handicaps nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr nutzen. Deswegen ist es äußerst wichtig, einige generelle Gestaltungsrichtlinien einzuhalten und derartige Barrieren sukzessive abzubauen.
ITM: Welche Rolle spielt die „digitale Barrierefreiheit“ für mittelständische Unternehmen? Warum sollten auch sie sich mit dem Thema „Barrierefreiheit im Netz“ befassen?
Neugebauer: Auf der Ebene öffentlicher Institutionen existieren entsprechende Normvorgaben. Auf Bundesebene ist das die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV). Auf Länderebene sind es entsprechende individuelle Regelungen, die sich an der BITV orientieren. Für privatwirtschaftliche Unternehmen bestehen solche gesetzlichen Verpflichtungen hingegen nicht. Das heißt, jedes Unternehmen muss selbst entscheiden, welchen Stellenwert es Barrierefreiheit generell und bezogen auf konkrete webbasierte Angebote einräumt.
In der Regel empfehlen wir hier eine Abschätzung von Kosten-Nutzen-Relationen im Rahmen einer nutzerzentrierten Konzeption. Die zentrale Frage dabei: Lassen sich bei der Planung eigener Webaktivitäten Nutzeranforderungen erkennen, denen durch Bereitstellung barrierearmer Zugangswege Rechnung getragen werden sollte? Wird diese Frage positiv beantwortet, impliziert dies in der Regel unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten auch eine positive Entscheidung für Barrierefreiheit. Bei der Entscheidung sollte man zudem bedenken, dass Barrierefreiheit wesentlich mehr bedeutet, als lediglich spezifischen, gehandicapten Nutzergruppen Sonderlösungen anzubieten. Für Unternehmen geht es nicht nur um die Einbeziehung bestimmter Nutzerkreise, sondern um generelle Aspekte der Zugänglichkeit, Gebrauchstauglichkeit und schließlich Konversionsfähigkeit von Webangeboten für die eigenen Zielgruppen.
So gehen mit Barrierefreiheit wirtschaftlich erstrebenswerte Effekte einher, die sich wiederum messen lassen. Ein einfaches Beispiel: Ein Webshopangebot stellt Produkte bereit, die insbesondere ältere Nutzer verstärkt konsumieren. Um dieser Zielgruppe ein perfektes Einkaufserlebnis zu bieten, sollten Betreiber schon allein aufgrund altersbedingter Handicaps bestimmte Optimierungen am Webshop vornehmen. Das können Anpassungen bei Schriftgrößen, Kontrastverhältnisse, Fragen der generellen Informationsarchitektur, aber auch kleinere Verbesserungen im Bestellablauf wie etwa Hinweistexte und übersichtliche, nachvollziehbare Prozessabläufe sein.
ITM: Muss die Barrierefreiheit schon bei der Entwicklung einer Website bedacht werden oder lässt sich diese auch nachträglich optimieren?
Neugebauer: Beide Wege sind denkbar. Bestehende, gut umgesetzte Webangebote lassen sich natürlich auch nachträglich optimieren. Das ist aber derzeit leider der am häufigsten gewählte Weg: ein bestehendes Webportal nehmen und an diesem die innerhalb der BITV genannten Punkte nach dem Checklistenprinzip abarbeiten. Dieser Weg ist zwar möglich, kann aber zu zusätzlichen Projektkosten durch den nachträglichen Anpassungsbedarf führen. Außerdem lässt der Websitebetreiber so die Chance ungenutzt, durch die sachgerechte Konzeption der Website Barrierefreiheit implizit umzusetzen, was nicht nur Kosten spart, sondern auch zu einer besseren, weil umfassenderen Integration von Barrierefreiheit und damit letztlich auch Wettbewerbsvorteilen führt. Für eine optimale Ausgestaltung empfehlen wir daher, entsprechende Aspekte schon während der Konzeptionsphase im Sinne einer nutzerzentrierten Betrachtung mit einzubeziehen.
ITM: Mit welchem Aufwand ist solch ein Projekt verbunden?
Neugebauer: Generelle Aussagen sind hier kaum möglich. Dafür sind die praktischen Projektherausforderungen einfach zu vielschichtig. Allerdings lässt sich feststellen: Je früher im Projektverlauf an die Bedürfnisse der späteren Nutzer gedacht wird, desto zielgerichteter und effizienter lassen sich die verfügbaren Mittel einsetzen. Das gilt auch für Aspekte der Barrierefreiheit.
ITM: Welche Mindeststandards sollten Unternehmen einhalten?
Neugebauer: Bei barrierefreiem Webdesign geht es um Fragen der Gebrauchstauglichkeit. Das heißt im Kern, dass sich Software für den Nutzer effizient, einfach und zufriedenstellend nutzen lassen sollte. Auch wenn sich auf dieser allgemeinen Grundlage nur bedingt Aussagen zu Mindeststandards treffen lassen: Sie sollten mindestens die Anforderungen erfüllen, die notwendig sind, um ein zufriedenstellendes Nutzererlebnis zu erzeugen. Generelle Usability-Regeln und allgemeine technische Standards des World Wide Web Consortiums (W3C) sind hier eine solide Ausgangsbasis.
ITM: Wie können Unternehmen die Zugänglichkeit ihrer Webangebote testen?
Neugebauer: Im Web finden sich vielfältige Möglichkeiten, die Qualität des eigenen Webangebotes zu überprüfen. Das können automatisierte Tools für bestimmte Aspekte der Barrierefreiheit sein, wie ein Colour Contrast Analyzer. Allerdings besteht bei einer Selbstbeurteilung immer die Gefahr einer zu subjektiven Bewertung. Daher ist es in der Regel ratsam, auf externe Testressourcen zu vertrauen. Hier bietet beispielsweise die Dias GmbH mit ihren entwicklungsbegleitenden und abschließenden BITV-Tests einen Service zur Überprüfung der Qualität des Webportals.
ITM: Die mobile Internetnutzung wird immer wichtiger. Stellt dies Unternehmen bei barrierefreien Nutzungsszenarien vor ganz neue Herausforderungen oder erleichtert es sogar eher einen freien Zugang zu Webangeboten?
Neugebauer: Überall dort, wo das Internet mobil genutzt wird, ist auch Barrierefreiheit ein wichtiges Thema. Für die Praxis ergibt sich hier ein neues Aufgabenfeld. Die bestehenden Erkenntnisse und Regelungen zur Barrierefreiheit im stationären Web müssen für die mobile Nutzung weiterentwickelt werden. Die gute Nachricht ist hier aber: Wer sein Internetangebot schon heute barrierefrei umsetzt, ist auch für die mobile Welt gut vorbereitet.