Eine Frau gibt bei einem Online-Einkauf ihre Kreditkartendaten ein.
Online-Marktplätze müssen demnach mit den Marktaufsichtsbehörden enger zusammenarbeiten. Künftig können Produkte, die aus Ländern außerhalb der EU stammen, nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn es einen in der Europäischen Union ansässigen „Wirtschaftsakteur“ gibt, der für ihre Sicherheit verantwortlich ist.
Das heißt, Verbraucher oder Marktüberwachungsbehörden müssen einen Ansprechpartner in der EU haben. Informationen über die Sicherheit der Produkte müssen den neuen Regeln zufolge in klarer und leicht verständlicher Sprache angegeben sein.
Bei Rückrufen sollen Käufer nicht nur über den Rückruf informiert werden, sondern ihnen müssen zwei Abhilfemaßnahmen angeboten werden. In Frage kommen dann Ansprüche wie ein Recht auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung der Kosten, mindestens in Höhe des ursprünglichen Preises – auch wenn die gesetzliche Garantie abgelaufen ist.
So sollen die neuen Vorschriften Sicherheitsrisiken bekämpfen, die mit neuen Technologien und zunehmendem Online-Verkauf zusammenhängen, hieß es.
Copyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten