Teilweise weicht das Vertragsmuster vom gesetzlichen Leitbild ab, wenn es etwa zu Gunsten des Anbieters eine Haftungsbegrenzung, im Gegenzug verbindliche (vertragsstrafenbewehrte) Service Levels vorsieht. Daher sollten Anwenderunternehmen stets analysieren, ob dieses Muster die Rahmenbedingungen der konkreten Leistungsbeziehung genau wiedergibt. Gegebenenfalls müssen Vertragsklauseln angepasst oder individuell ausgehandelt werden. Gleiches gilt beispielsweise für die vorgeschlagenen Service Levels – wesentlich ist, dass diese messbar sind.
„Software as a Service” (SaaS) bezeichnet eine auf einer Cloud-Infrastruktur ausgeführte Anwendung, auf die üblicherweise über eine Internetverbindung remote zugegriffen wird. Der Nutzer kann von verschiedenen Endgeräten darauf zugreifen, ohne dass die Software dort installiert und die Server-Infrastruktur vor Ort betrieben wird. Für den Zugriff bedarf es lediglich der Installation einer Client-Software – zumeist ist schon ein Internet-Browser dafür ausreichend.
Der Mustervertrag ist unter www.bme.de/recht online abrufbar.