Ob weiß, rot oder rosé - der Begriff „Qualitätswein“ gibt als EU-weit gebräuchliche Bezeichnung Aufschluss über die besondere Güte und Qualität eines Weines. Um einen Wein als Qualitätswein vermarkten zu dürfen, schreibt das Bundesgesetz über den Verkehr mit Wein und Obstwein eine durch das jeweilige Bundesland durchgeführte sensorische und analytische Prüfung des Weines vor. Nur beim Erfüllen bestimmter gesetzlicher Mindest- und Höchstwerte erhält ein Wein als Beleg eine amtliche Prüfnummer und kommt als Qualitätswein in den Handel. In Baden-Württemberg sind die Weinbauinstitute Baden und Württemberg für die Qualitätswein- und Sektprüfung zuständig.
Ablauf der Qualitätsweinprüfung
Jeder Antragsteller, der Qualitätswein vermarkten möchte – sei er Winzer, Hersteller oder Abfüller – beantragt die Qualitätsweinprüfung bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem die Weintrauben geerntet werden. Eingereicht werden einige Probeflaschen, ein Antragsformular und eine chemische Analyse eines anerkannten Labors. Bei Eingang des Antrages werden die zu prüfenden Weine registriert und bis zur Prüfung eingelagert. Eine Prüfungskommission aus erfahrenen Weinfachleuten beurteilt die Weine.
Was leistet die neue Software?
Die neue Anwendung tritt an die Stelle einer Oracle Forms-Software aus dem Jahr 1994 und ist im Gegensatz zu dieser server-basiert, service-orientiert und benutzerfreundlich gestaltet, heißt es. Neben der Registrierung aller eingereichten Probeweine unterstützt die Software die Erstellung einer Probeliste mit allen zu prüfenden Weinen und die Zuteilung der gelisteten Weine zu den Prüfungskommissionen. Auch das Management der Prüfsitzungen wird durch die neue Anwendung vereinfacht, da die Sachbearbeiter die bisher papiergestützte Verwaltung von Prüfungskommissionen über die neue Software abwickeln können.
Zudem ordnet, organisiert und strukturiert die Anwendung alle bei der Weinprüfung anfallenden Daten und ist auch für Auswertungen und die Bescheid-Erstellung zuständig.
www.lgl-bw.de
www.aracom.ag
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