E-Rechnungen sind ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend
Ab dem dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung Pflicht. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen E-Rechnungen mindestens empfangen und lesen können. Da die E-Rechnung im XML-Format ist, benötigt man eine eigene Software, um sie verarbeiten zu können. Gerade kleine Unternehmen haben häufig noch kein passendes Tool. Unternehmen, die noch keine Software haben, mit der sich E-Rechnungen verarbeiten lassen, haben jetzt die Möglichkeit einen kostenlosen Online-Viewer zu nutzen.
Der E-Rechnungsviewer ist über den Browser aufrufbar. Download einer Software oder eine Registrierung sind nicht nötig. zu nutzen. Der E-Rechnungsviewer ist über den Browser aufrufbar. Download einer Software oder eine Registrierung sind nicht nötig. Der Viewer verarbeitet die Daten lokal beim User. Heißt: Es werden keine Daten gespeichert oder hochgeladen. Per Drag and Drop werden E-Rechnungen (XML-Datei) in das Browser-Fenster gezogen und sofort lesbar gemacht.
Die wichtigsten Funktionen des E-Rechnungsviewers:
„Viele Unternehmen können nicht so schnell auf E-Rechnungen umstellen und stehen dann vor der Hürde, dass sie E-Rechnungen bekommen, die sie nicht lesen können. Mit unserem neuen Viewer wollen wir dabei helfen“, sagt Roman Douverne, Geschäftsführer bei conesprit. „Damit bieten wir eine kostenlose Lösung an, die sowohl sehr einfach bedienbar als auch sicher ist“, so Douverne weiter.
Der Online-Viewer ist beim SAP-Beratungs- und Softwarehaus conesprit GmbH kostenlos verfügbar.
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