In Zusammenarbeit mit der Kanzlei Noerr stellte der VDMA nun einen Leitfaden vor, der Unternehmen bei systematischen Nutzung und der rechtlichen Absicherung von Maschinendaten begleiten soll.
Die beim Betrieb von Maschinen anfallenden Daten bilden die Grundlage für völlig neue Geschäftsmodelle und zusätzliche Wertschöpfung durch digitale Servicedienstleistungen. Der digitale Wandel ist für Deutschlands Maschinenbauindustrie längst Realität – zugleich fehlen jedoch anerkannte Standards für eine rechtliche Absicherung der Datennutzung. Denn: Wem die Daten „gehören“, ist gesetzlich nicht geregelt.
Hier setzt der neue Leitfaden an. Er zeige auf, dass es keines gesetzlichen Dateneigentums im Hinblick auf die Zuordnung und Nutzung von Maschinendaten bedarf, sondern flexible und praktikable Lösungen besser im Verhandlungswege entwickelt werden könnten. Dazu enthalte der Leitfaden konkrete Beispielsregelungen für Standardverträge, die einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den Beteiligten ermöglichen.
Die Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus lehnen ein Recht auf Dateneigentum mehrheitlich ab und favorisieren vertragliche Lösungen. Dr. Torsten Kraul, Partner bei Noerr und Mitautor der Studie, unterstreicht: „Mit dem Leitfaden wollen wir die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Strategie für die Datennutzung voranzutreiben und rechtssicher umzusetzen.“ Hierbei soll die Orientierungshilfe des VDMA nicht zuletzt auch einen Anstoß für die Herausbildung von – unverbindlichen – Standards für vertragliche Regelungen zur Datenhoheit geben.
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