Nachhaltigkeit ist auch in der IT ein wichtiges Thema. ((Bildquelle: Getty Images / iStock / Getty Images Plus))
„Um die mögliche Nutzungsdauer der Hardware auszuweiten, verpflichtet die EU alle Hersteller von Servern seit März dazu, ihre Geräte länger als bisher mit Sicherheitsaktualisierungen und aktualisierter Firmware zu versorgen“, sagt Technogroup-CEO Klaus Stöckert. ((Bildquelle: Technogroup))
Nachhaltigkeit ist auch in der IT ein wichtiges Thema – ebenso wie die Wirtschaftlichkeit. Aktuell zwingen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie viele Firmen dazu, ihre Budgets auf den Prüfstand zu stellen. Dafür bietet die seit März gültige EU-Verordnung 2019/424 neue Möglichkeiten. Denn sie hat zum Ziel, die Laufzeiten von Servern zu verlängern – und so Nachhaltigkeit mit Wirtschaftlichkeit zu verbinden.
Schon seit 2020 verlangt sie von Hardware-Herstellern, die Reparaturfähigkeit und Nachrüstbarkeit ihrer neuen Server entlang definierter Standards zu erleichtern. In der aktuellen zweiten Stufe, die seit März dieses Jahres greift, zielt die Verordnung auf einen weiteren Punkt, um die Nutzungsdauer auszuweiten: Die Hersteller von Servern sind ab sofort verpflichtet, ihre Geräte länger mit Sicherheitsaktualisierungen und aktualisierter Firmware zu versorgen. Konkret heißt es, dass „[…] die neueste verfügbare Version der Firmware […] für einen Zeitraum von mindestens acht Jahren nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts eines bestimmten Produktmodells kostenlos oder zu fairen, transparenten und nicht diskriminierenden Kosten zur Verfügung gestellt […]“ werden muss. Die letzte Sicherheitsaktualisierung der Firmware sollen OEMs (Original Equipment Manufacturer) sogar kostenlos anbieten. Die Regelung sieht Ausnahmen vor, dennoch dürfte sie auf rund 80 bis 90 Prozent der in Rechenzentren eingesetzten Geräte zutreffen.
Die neuen EU-Vorgaben gelten mit Wirkung für die Zeit „zwei Jahre nach Inverkehrbringen des ersten Produkts eines bestimmten Produktmodells“. Die ersten zwei Jahre, nachdem ein OEM eine Modellreihe auf den Markt gebracht hat, kann er also frei darüber bestimmen, wie er aktualisierte Firmware-Versionen bereitstellt. Danach greift die Verordnung. Trotz dieser Verzögerung ist die EU-Vorschrift für IT-Abteilungen schon heute relevant: Sie wissen, dass sie künftige Server-Modelle über viele Jahre hinweg ohne Sicherheitseinbußen nutzen können. Sicherheitsbedenken entfallen damit als Argument für einen vorzeitigen Austausch von technisch einwandfreier und performanter Hardware.
Dies ist ein Artikel aus unserer Print-Ausgabe 07-08/2021. Bestellen Sie ein kostenfreies Probe-Abo.
Zudem spielt die Verordnung bereits heute eine Rolle, wenn IT-Abteilungen überlegen, ihre Hardware im Rechenzentrum zu erneuern oder zu erweitern. Denn üblicherweise möchte jeder Hersteller mit dem Verkauf seiner Geräte auch möglichst langfristige Wartungsverträge abschließen. Bislang war die Herstellerwartung eine verbreitete Voraussetzung dafür, dass OEMs ihre Firmware zur Verfügung stellten. Somit erschien das Konzept einer herstellerübergreifenden Wartung schwer umsetzbar.
Durch die neue EU-Verordnung sind Firmware-Updates auch ohne Herstellerbeteiligung verfügbar. Wer sich also nicht durch OEM-Verträge binden will, kann auf Third-Party Maintenance setzen. Das gibt in der Wartungsfrage mehr Handlungsspielraum – und Entlastung im Budget! Analysten von Gartner beziffern das Einsparpotenzial auf bis zu 70 Prozent. So gehen die hier Möglichkeiten, nachhaltiger und wirtschaftlicher zu handeln, Hand in Hand.