Seit drei Jahren gilt die DSGVO nun bereits – da ist es an der Zeit, ein Zwischenfazit zu ziehen.
Viele Unternehmen sind selbst nach drei Jahren DSGVO noch unsicher in der Anwendung, meint Bitkom-Präsident Achim Berg. Umfangreiche Prüfungen und langwierige Debatten zu vermeintlichen oder tatsächlichen Datenschutzproblemen binden Ressourcen, die anderswo gebraucht würden. Aus Sorge vor teilweise existenzbedrohenden Bußgeldern würden im Zweifelsfall Digitalisierungsvorhaben verzögert.
„Insbesondere in der Corona-Pandemie konnte in der öffentlichen Verwaltung, in Schulen, im Gesundheitswesen und in Unternehmen beobachtet werden, wie der Datenschutz den sinnvollen Einsatz von Technologien gehemmt oder verhindert hat“, so Berg. Außerdem mussten Unternehmen feststellen, dass der hohe Umsetzungsaufwand der DSGVO nicht einmalig war, sondern bei der Einführung jeder digitalen Lösung erneut entstehe.
Auch Dr. Thomas Altenbach, Gründer und CEO von Legaltegrity, weiß um den Aufwand für Unternehmen bei der DSGVO-Umsetzung, daher sei so manche Software oder Anwendung bis heute noch nicht DSGVO-konform. Nun müssen sich Unternehmen zudem mit einer weiteren Richtlinie beschäftigen. Bis Ende 2021 soll die EU-Hinweisgeberrichtlinie auf nationaler Ebene umgesetzt werden. „Das wird richtig spannend“, meint Altenbach. „Denn die Anforderungen der DSGVO betreffen auch die Hinweisgeberrichtlinie.“
Wolfgang Lanzrath, CEO von Infonline, sieht gerade in Anbetracht des sich stetig verändernden Anforderungsumfelds deutliche Unruhe im digitalen Umfeld: „Wer findet sich denn zwischen den ganzen Cookie-Bannern und endlosen Datenschutzerklärungen zurecht?“, fragt er und verweist zugleich auf das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG), das der Bundestag jüngst zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien beschlossen hat. „Denn nach der DSGVO ist vor der TTDSG und vor weiteren potenziellen Einschränkungen“, so Lanzrath. „Happy Birthday EU-DSGVO! Auch wenn die Wechselwirkungen alles andere als ein Grund zum Feiern sind.“
Schlussendlich plädiert Achim Berg für eine dringende Überarbeitung des Datenschutzrahmens. „Unabhängig davon müssen wir zu einer einheitlichen Auslegung der DSGVO in Europa kommen.“ Es reiche nicht, Verbote und Strafen auszusprechen, sondern es müsse auch gezeigt werden, wie die Vorgaben rechtskonform so umgesetzt werden können, dass auch deutsche Unternehmen die Möglichkeiten datengetriebener Plattformen nutzen und ihre Kunden international betreuen können. Er sieht die Politik gefordert, die Aufsichtsbehörden stärker in die Pflicht zu nehmen und die Datenschutzaufsicht in Deutschland neu zu ordnen.
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