Ralf Gladis wurde 2022 ins Digital Finance Forum berufen, die Expertenkommission des Bundesfinanzministeriums. ((Bildquelle: Computop))
Um Menschen mit Behinderung ein barrierefreies Shoppen im Internet zu ermöglichen, sollten Händler alle Hürden ausfindig machen und abbauen. ((Bildquelle: Getty Images / iStock / Getty Images Plus))
Was die Barrierefreiheit ihres Online-Shops betrifft, sieht es bislang bei dem ein oder anderen Händler noch ziemlich mau aus. Dabei verabschiedete die EU schon 2019 den European Accessibility Act (EAA), der wiederum bereits im letzten Jahr in Deutschland im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt wurde. Im Wesentlichen geht es darum, dass digitale Produkte und Räume wie der E-Commerce für Menschen unabhängig von ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten zugänglich werden.
Zwar müssen Online-Shops das Gesetz erst ab dem 28. Juni 2025 anwenden und Kleinstunternehmen sind von der Regelung komplett ausgenommen, doch lohnt es sich für Betreiber schon jetzt, sich mit den Maßnahmen auseinanderzusetzen. Denn in Deutschland ist laut Statistischem Bundesamt jeder Zehnte schwerbehindert. Damit stellen sie einen wichtigen Kundenkreis dar, der nicht nur aus ethischen Gründen berücksichtigt werden sollte.
Wollen Händler ihrer Kundschaft eine barrierefreie Customer Journey ermöglichen, müssen sie u.a. das Payment beachten. Denn auch der Check Out kann Barrieren enthalten, die Menschen mit einer motorischen Einschränkung oder einer Sehbehinderung nicht überwinden können. So werden die Betroffenen nicht nur von der Teilhabe an einem Online-Shoppingbummel ausgeschlossen, sondern auch für den Händler geht Konversion verloren.
Anhand der international anerkannten WCAGs (Web Content Accesibility Guidelines) testete 2020 eine Schweizer Studie verschiedene Online-Shops auf ihre Barrierefreiheit. Das Resultat: Mehr als ein Drittel der Shops schlossen Menschen mit Behinderung von der Nutzung vollständig aus. Als Bildschirm-Vorlese-Software sind etwa Screenreader für blinde und sehbehinderte Menschen unumgänglich. Dennoch stellten die Studienmacher fest, dass Nutzer, die auf einen Screenreader angewiesen sind, den Kaufprozess im Check Out des Online-Shops nicht abschließen konnten – unzufriedene Kunden und unnötige Kaufabbrüche sind die Folge.
Dabei lassen sich viele der wichtigen Funktionen relativ einfach von einem PSP (Payment Service Provider) umsetzen. So können eindeutig und klar beschriftete Eingabefelder für mehr Teilhabe sorgen. Dabei ist jedoch entscheidend, dass das Feld und der dazugehörige Text im Backend miteinander verknüpft sind.
Bei motorischen Einschränkungen sind Kunden auf ihre Tastatur angewiesen. Für einen barrierefreien E-Commerce bedeutet das: Alle interaktiven Elemente müssen ohne Maus, nur mit der Tastatur, bedient werden können. Zudem sollte der Kunde im Check Out erkennen können, in welchem Feld des Formulars er sich gerade befindet. Dafür muss es etwa visuell hervorgehoben werden. Klar beschriftete und gekennzeichnete Felder helfen daneben auch den übrigen Shoppern, sich besser im Check Out zurechtzufinden und schnell und einfach zu bezahlen – wesentliche Kriterien für eine höhere Konversion.
Dies ist ein Artikel aus unserer Print-Ausgabe 11/2022. Bestellen Sie ein kostenfreies Probe-Abo.
Obwohl gerade Menschen mit einer Behinderung besonders gerne online einkaufen, endet für sie die Customer Journey oftmals im Warenkorb. Damit geht nicht nur einmalig Konversion verloren, sondern der Shop wird auch für zukünftige Einkäufe unattraktiv. Dabei helfen gerade beim Bezahlen kleine Programmierungsänderungen, um viele der Hürden zu entfernen und so neue Kundenkreise zu gewinnen – was die Konversion und vor allem Teilhabe erhöht.