„Reichweite erlangt man kurzfristig nur über Marktplätze“, meint Oliver Klinck von Ebay.
ITM: Herr Klinck, spätestens seit Corona und dem anhaltenden E-Commerce-Boom verschwimmen die bisherigen Grenzen zwischen stationärem und Online-Handel. Wie fit ist der deutsche Einzelhandel anno 2022 für das Hybrid-Commerce-Zeitalter?
Oliver Klinck: Das ist eine vielschichtige Frage. Ganz grundsätzlich gehen wir als Gesellschaft, Wirtschaft und Politik in die richtige Richtung, haben aber noch einen langen Weg vor uns. Insbesondere im Handel gilt: Die Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern sollte den Bedürfnissen der Händler sowie Kunden entgegenkommen. Wir haben im Bereich „Handel“ noch einiges zu tun und müssen Aufklärungsarbeit leisten: Laut einer Studie von Ibi Research verzichtet mehr als jedes zehnte kleine Handelsunternehmen komplett auf digitale Anwendungen für die betrieblichen Abläufe. Und nur knapp mehr als die Hälfte der kleinen, rein stationären Handelsunternehmen setzt Warenwirtschafts-, Kundenverwaltungs-, Finanzbuchhaltungs- oder digitale Kassensysteme ein.
ITM: Welche Vorteile und Möglichkeiten bieten die Verknüpfung des lokalen Geschäfts mit einem eigenen Webshop und/oder der zusätzliche Verkauf der eigenen Produkte über einen digitalen Marktplatz?
Klinck: Gerade der Online-Handel bietet die perfekten Chancen, ein Unternehmen auf- oder ein stationäres Geschäft auszubauen: Auch außerhalb der Reichweite ihres Geschäfts, auf den großen Online-Marktplätzen, gibt es viele Menschen, die sich für ihre Produkte interessieren.
ITM: Wonach sollten Einzelhändler entscheiden, ob sie einen eigenen Webshop eröffnen oder auf einen Online-Marktplatz zurückgreifen?
Klinck: Im stationären Handel beschreiben drei Kriterien einen Standort: Lage, Lage und Lage. Online ist es Reichweite, Reichweite und Reichweite. Diese aus eigener Kraft aufzubauen, braucht Zeit und Geld. Reichweite erlangt man kurzfristig nur über Marktplätze. Ich empfehle daher allen Händlern, dorthin zu gehen, wo sie in den Vordergrund gestellt werden und in der Lage sind, in den direkten Austausch mit ihren Kunden zu treten. Nur so haben sie die Möglichkeit, auch über einen Marktplatz eine Stammkundschaft aufzubauen.
ITM: Variante „Online-Marktplatz“: Was macht einen guten digitalen Marktplatz aus?
Klinck: Neben der angesprochenen Reichweite des Marktplatzes, um Produkte möglichst vielen Kunden anzubieten, sollte man auf einen Marktplatz setzen, der eine moderne Infrastruktur hat, gut zu bedienen sowie sicher ist und sich als Partner der Händler versteht, die ihn nutzen.
ITM: Welche Auswirkungen kann die Nutzung eines digitalen Marktplatzes auf das gesamte Geschäftsmodell eines Einzelhändlers haben?
Klinck: Kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von den Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen, die ein Marktplatz aus sich heraus betreibt. So steigen auch für sie Aufmerksamkeit und Umsatz. Zusätzlich profitieren Händler von den Produkten und Angeboten, die die Marktplätze ihnen an die Hand geben, um ihre Unternehmensabläufe zu vereinfachen. Wir unterstützen unsere Händler beispielsweise gemeinsam mit unseren Logistikpartnern mit Versandoptionen, die perfekt zum jeweiligen Unternehmen passen. Gerade in Deutschland schätzen Konsumenten zuverlässige Lieferoptionen – konsistente und pünktliche Lieferung, genaue Paketverfolgung, eine gute Auswahl an vertrauenswürdigen Lieferoptionen. Wir unterstützen Verkäufer, insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen, bei der Umsetzung dieser Standards mit Logistiklösungen wie Ebay Fulfilment.
ITM: Erst jüngst hat die EU-Kommission das Gesetz über digitale Märkte („Digital Markets Act“) auf den Weg gebracht. Welche Ziele werden damit verfolgt?
Klinck: Der Digital Markets Act (DMA) soll faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Sektor sicherstellen und setzt zu diesem Zweck Grenzen für sogenannte Gatekeeper. Das bedeutet, dass Unternehmen, die als Gatekeeper eingestuft werden, bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen. So muss ein Gatekeeper beispielsweise kommerziellen Nutzern den Zugang zu den von ihnen auf der Plattform generierten Daten ermöglichen und darf seine eigenen Dienste oder Produkte im Ranking, also der Suchergebnisdarstellung, nicht besser behandeln als die von Dritten auf seiner Plattform.
ITM: Inwieweit wird das neue EU-Gesetz über digitale Märkte die Spielregeln im Online-Handel verändern?
Klinck: Der DMA wird sich wahrscheinlich insofern auf den Online-Handel auswirken, soweit die Gatekeeper des E-Commerce identifiziert werden. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn ein Gatekeeper ein hybrides Marktplatzgeschäftsmodell betreibt, d.h. einen Marktplatz für Drittanbieter betreibt und gleichzeitig selbst als Einzelhändler auf dieser Plattform verkauft. Einem solchen hybriden Marktplatz-Gatekeeper wäre es etwa nach dem DMA untersagt, seine eigenen Produkte gegenüber denen Dritter im Ranking auf der Plattform zu bevorzugen. Aber auch das im vergangenen Jahr verabschiedete neue deutsche Wettbewerbsrecht (GWB) dürfte Auswirkungen auf den Online-Handel haben. Danach kann das Bundeskartellamt schon jetzt entscheiden, dass ein Unternehmen „von überragender Bedeutung für den marktübergreifenden Wettbewerb“ ist, und auf dieser Grundlage bestimmte Praktiken untersuchen und untersagen. Einem Unternehmen, das als „von überragender Bedeutung“ eingestuft wird, könnten bestimmte Praktiken untersagt werden, einschließlich der Selbstvermarktung und der Behinderung von Wettbewerbern auf einem benachbarten Markt. Es bleibt abzuwarten, wie der DMA und nationale Gesetze wie das GWB zusammenwirken werden.
ITM: Was raten Sie Einzelhändlern, die sich bislang keine Gedanken zum Thema „Hybrid Commerce“ gemacht haben und noch nicht „omnichannel“ unterwegs sind? Können sie überhaupt noch am Markt mithalten?
Klinck: Es ist nie zu spät, sich über zusätzliche Distributionswege zu informieren und damit loszulegen. Wichtig ist, dass online nicht als Konkurrenz, sondern als ein zusätzlicher Weg, seine Waren anzubieten, verstanden wird.
Bildquelle: Ebay