Der größte Albtraum bei Anwendern von Business-Software: Das Programm funktioniert nicht mehr und der Hersteller ist pleite. Das ist ein gar nicht so kleines Risiko, auch in der Technologie- und Software-Branche hat die Zahl der Insolvenzanträge zugenommen.
Die Anwender von hochwertiger Spezialsoftware vor allem für ERP (Enterprise Resource Planning), BPM (Business Process Management) oder BI/BA (Business Intelligence/Business Analytics) stehen häufig vor der Frage, wie eine teure Investition langfristig geschützt werden kann und wer bei einer Insolvenz die Programme pflegt und weiterentwickelt.
Ein wirksames Mittel zur Risikovermeidung ist die Sicherheitshinterlegung des Quellcodes. Dies wird auch “Software Escrow“ gennant. Für die Hinterlegung des Quellcodes wird neben dem Lizenzvertrag ein weiterer Vertrag über die Hinterlegung abgeschlossen. Aus rechtlichen Gründen sollte allerdings in der Lizenz ein direkter Verweis auf die notwendige Hinterlegung enthalten sein.
Und dann? Dann beginnt die Arbeit eines spezialisierten Dienstleisters, denn es gibt eine Reihe von offenen Fragen zu beantworten. Anwaltkanzleien oder Notare sind mit den praktischen Problemen von Software Escrow zumeist überfordert. Einige Beispiele für die Details:
Software wandelt sich, wird gepatcht oder per Updates auf einen neuen Versionsstand gebracht. Der bei einem Treuhänder hinterlegte Quellcode und seine Dokumentation muss ebenso aktuell gehalten werden wie die Update-Historie beim Softwarehersteller.
Die Hinterlegung des Quellcodes bedeutet noch nicht, dass er auch nutzbar ist: Teile könnten fehlen oder an besondere Hardware oder Bedingungen gebunden sein. Daher sollte der Treuhänder auch eine technische Verifizierung und einen Compiler-Lauf durchführen können.
Gesicherte Daten und Quellcodes gehören in eine zugangsgeschützte, videoüberwachte, unterirdische, klima- und abstrahlungssichere Aufbewahrung und bei Bedarf auch gleichzeitig an verschiedenen Orten. Und auch der Transport von nicht-digitalen Bestandteilen der Software wie Dongles oder Zusatz-Hardware muss abgesichert geschehen.
Kurz: Mit der Lagerung eines womöglich ausgedruckten Quellcodes in einem Safe ist es nicht getan. Inzwischen gibt es eine gute Handvoll ernstzunehmender Escrow-Anbieter in Europa. Sie bedienen einen riesigen Wachstumsmarkt aus IT-Großanwendern und Softwareherstellern.
Als Kunde für einen Escrow-Dienstleister kommen alle mittelständischen Unternehmen ab einer Größe von etwa 500 Mitarbeitern in Frage sowie die nationalen und multinational tätigen Großunternehmen und Konzerne, aber auch Bundes- und Landesbehörden. Zu den Anbietern dieses Treunhänder-Services gehören unter anderem die Technischen Überwachungsvereine, die Mitglieder eines Escrow-Verbands sowie verschiedene Einzelunternehmen wie Marktführer S.E.I. aus Bonn.
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