Auch Elektrozubehör wie Antennen oder Steckdosen muss künftig ach den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetz registriert werden.
Hintergrund ist eine geänderte Rechtsauf-fassung der staatlich beauftragten Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung Ear). „Passive“ elektronische Geräte sind Elektrogeräte, die Ströme lediglich durchleiten, wie zum Beispiel Antennen, fertig konfektionierte Kabel oder Steckdosen. Bauteile wie Kabel-Meterware sind nach wie vor vom ElektroG nicht erfasst und somit nicht registrierungspflichtig.
„Obwohl die neue Vorgabe für die so genannten ‚passiven‘ Elektrogeräte seit Januar bekannt ist, trifft sie viele Unternehmen noch unvorbereitet“, sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft. „Wer mögliche Bußgelder von bis zu 100.000 Euro und Abmahnungen von Wettbewerbern vermeiden will, sollte seine Produkte umgehend bei der Stiftung Ear registrieren.“
Hintergrund der jetzt anstehenden Änderung ist die Harmonisierung der praktischen Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie. Die Stiftung möchte mit anderen europäischen Ländern gleich ziehen, in denen „passive“ Geräte bereits unter das nationale Gesetz fallen. Eine Übersicht der Produkte, die „passive' Geräte sind, kann über die Stiftung in Erfahrung gebracht werden.
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