Unternehmen, bei denen man online Verträge abschließen kann, müssen seit Juli 2022 einen Button zum einfachen Kündigen anbieten.
Bei 2.946 Internetseiten, die Ende Juni untersucht wurden, setzten nur 42 Prozent den Button gesetzeskonform um, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in Berlin mitteilte. Bei einer ersten Erhebung aus dem November 2022 hatte diese Quote noch bei 28 Prozent gelegen.
„Wir beobachten weiterhin, dass Anbieter das letztliche Kündigungsformular erst hinter dem Kunden-Login zur Verfügung stellen“, sagte VZBV-Vorständin Ramona Pop. Für Verbraucher gebe es so weiterhin erhebliche Hindernisse und Probleme, wenn sie Laufzeitverträge online kündigen möchten.
Für die Erhebung hat der VZBV nach eigenen Angaben ein Skript verwendet, welches mehrere Internetseiten auf einen möglichen Abschluss von Laufzeitverträgen hin überprüft. Dazu sei gezielt nach Formulierungen gesucht worden, die auf einen Vertragsschluss hinwiesen.
Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn seit Juli 2022 einfacher kündigen. Seither gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse, die online abgeschlossen werden können, die Pflicht zu einem Kündigungsbutton. Mit ihm können Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden. Beispiele sind Mobilfunkverträge, Abos, Verträge mit Fitnessstudios und Streaming-Dienste.
Copyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten.