Die EU-Kommission hat nach jahrelangem Streit Zugeständnisse des weltweit größten Online-Händlers akzeptiert.
Die EU-Kommission hat Zugeständnisse des weltweit größten Online-Händlers akzeptiert. Zuvor hatte sie in mehreren Bereichen mögliche Verstöße gegen EU-Wettbewerbsrecht ausgemacht. „Die Änderungen eröffnen neue Möglichkeiten und vergrößern die Auswahl, was konkurrierenden unabhängigen Einzelhändlern und Beförderungsunternehmen sowie den Verbrauchern zugute kommt“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Dem Unternehmen wurde u.a. vorgeworfen, nicht-öffentliche Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern systematisch für das eigene Einzelhandelsgeschäft zu nutzen. Hintergrund ist, dass Amazon nicht nur selbst als Einzelhändler Waren verkauft, sondern seine Internetseite auch als Plattform für andere Händler bereitstellt. „Amazon kann seine Doppelrolle nicht länger missbrauchen und wird mehrere geschäftliche Vorgehensweisen ändern müssen“, so Vestager.
Amazon sicherte zu, dass etwa Daten besser vor der Nutzung durch Amazon geschützt werden sollen, wie die EU-Kommission mitteilte. Ein Sprecher sagte: „Wir freuen uns, dass wir die Bedenken der Europäischen Kommission ausgeräumt und diese Fragen geklärt haben.“ Obwohl man in etlichen Fällen eine andere Ansicht als die EU-Kommission vertrete, habe man konstruktiv mit ihr zusammengearbeitet.
Der europäische Verbraucherverband Beuc begrüßte die Entwicklung. Amazons Zusagen sollten dazu führen, dass das Unternehmen eine größere Auswahl biete, so dass Verbraucher leichter nach den besten Angeboten suchen könnten, teilte die Beuc-Generaldirektorin Monique Goyens mit.
Amazon hatte bereits im Sommer Zugeständnisse angekündigt. Daraufhin holte die EU-Kommission Rückmeldungen von Rivalen ein. Nach erneuten Anpassungen durch Amazon kam die EU-Kommission dann zu dem Ergebnis, dass ihre Bedenken ausgeräumt seien, wie aus der Mitteilung der Wettbewerbshüter hervorgeht. „Die Kommission hat daher entschieden, die angebotenen endgültigen Verpflichtungen für Amazon rechtsverbindlich zu machen.“
Die Kommission hatte im Juli 2019 eine Untersuchung wegen möglicherweise illegaler Geschäftspraktiken eingeleitet. Dabei gingen sie vor allem der Frage nach, ob der Konzern auf unfaire Weise mit anderen Händlern konkurriert, die seine Plattform nutzen. Verstößt Amazon gegen die nun getätigten Zusagen, können Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes der Firma fällig werden.
Weitere Zusagen betreffen einen „diskriminierungsfreien“ Zugang zur Teilnahme am Prime-Programm, über das Abokunden auch Artikel anderer Händler kostenlos geliefert bekommen. Prime-Händler sollen auch selbst auswählen können, mit welchem Versanddienst ihre Waren zugestellt werden. Zudem soll in der sogenannten Buy Box mit hervorgehobenen Artikeln künftig mehr als ein Händler Platz finden. In der Buy-Box werden Angebote gut sichtbar angezeigt – die Artikel können dort sehr einfach gekauft werden.
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