Was passiert nach dem Tod mit Profilen in den sozialen Medien? Komplett verschwinden müssen sie nicht.
Nur 16 Prozent der Internetnutzer haben demnach ihren digitalen Nachlass geregelt, 21 Prozent haben dies teilweise erledigt. Rund die Hälfte der Internetnutzer schließt eine Regelung kategorisch aus. Weitere 15 Prozent planen laut der Umfrage, sich künftig um den Nachlass zu kümmern.
„Jeder sollte sich frühzeitig darum kümmern, was im Falle des eigenen Todes mit dem digitalen Erbe geschieht“, rät Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder laut Mitteilung. Eine Übersicht über alle Accounts inklusive Benutzernamen und Passwörter könne man beispielsweise an einem sicheren Ort zu Hause aufbewahren oder in einem notariell angefertigten Testament hinterlegen.
„Wenn im Testament oder in einer Vollmacht nichts anderes geregelt ist, werden die Erben Eigentümer aller Gegenstände des Verstorbenen, also auch des Computers oder Smartphones – dies beinhaltet auch den Zugang zu Accounts etwa in sozialen Medien“, so Rohleder. „Deshalb sollte man die Entscheidung, ob die Hinterbliebenen nach dem Tod Einblick in die digitale Privatsphäre haben, zu Lebzeiten treffen.“
Nach dem Tod müssen die Profile nicht komplett verschwinden. So gibt es bei einigen sozialen Plattformen die Möglichkeit, die persönlichen Seiten in Gedenkprofile umzuwandeln. Das entspricht der Umfrage zufolge auch dem Wunsch vieler Internetnutzer: Ein Drittel der Befragten will sich demnach ein digitales Leben nach dem Tod und möchte, dass das eigene Profil in sozialen Netzwerken auch nach dem Ableben weiter besteht.
Für die Umfrage der Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom wurden vom 10. Juli bis 12. August 2023 1.178 Personen in Deutschland ab 16 Jahren telefonisch befragt, darunter 1.014 Internetnutzer.
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